Welchen ländern homosexuelle ehen erlaubt

ehen: In fünf Ländern und zwei US-Bundesstaaten wurde mittlerweile die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet. In den Ländern Niederlande, Belgien, Spanien, Kanada und Südafrika, sowie in den US-Bundesstaaten Massachusetts und Kalifornien haben verheiratete Homosexuelle die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Rechtliche Unterschiede bestehen nicht. daneben gibt es noch weiter länder, in denen eingetragene partnerschaften erlaubt sind Gesetze zur Homosexualität – Wikipedia

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In welchen Ländern sind homosexuelle Ehen erlaubt?

In fünf Ländern und zwei US-Bundesstaaten wurde mittlerweile die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet. In den Ländern Niederlande, Belgien, Spanien, Kanada und Südafrika, sowie in den US-Bundesstaaten Massachusetts und Kalifornien haben verheiratete Homosexuelle die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Rechtliche Unterschiede bestehen nicht.
Homo-Ehe – Wikipedia
Bereits seit 1989 können Homosexuelle in Dänemark heiraten, auch in Norwegen, Schweden, Island und den Niederlanden ist dies schon länger möglich
http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,D7F06E2D61BC5295E030DB95FBC309D7,.html
Regelungen zur Homo-Ehe in Europa
Das Zusammenleben homosexueller Paare ist in Europa unterschiedlich geregelt. Während sich die Paare etwa in den Niederlanden und in Belgien trauen lassen können, haben sie in vielen anderen Ländern nur die Möglichkeit, Ehe-ähnliche Lebensgemeinschaften eintragen zu lassen.
Die Niederlande haben als erstes Land der Welt am 1. April 2001 Schwulen und Lesben die Möglichkeit eröffnet, vor dem Standesbeamten die Ehe einzugehen. Nach kurzem Andrang im ersten Jahr mit 2400 Paaren fiel die Zahl dieser Ehen laut Statistik jedoch auf unter 2000 im darauffolgenden Jahr ab.
Auch in Belgien können sich gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich trauen lassen. Im Juni 2003 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Als erste machten am 6. Juni zwei lesbische Frauen davon Gebrauch, die bereits 16 Jahre zusammenleben. Sie hatten schon vorher ihre Lebensgemeinschaft rechtlich geregelt.
Schwule und Lesben in Frankreich können seit 1999 eine eheähnliche Lebensgemeinschaft schließen, den so genannten Zivilen Solidaritätspakt. Damit können sie gemeinsame Versicherungen und Mietverträge abschließen und soziale Leistungen wie Wohngeld und Familienbeihilfe bekommen. Es gibt auch steuerliche Vorteile, Erbschaften und Schenkungen sind möglich. Die Adoption von Kindern bleibt ihnen allerdings verwehrt, ebenso wie ein gemeinsames Kind durch eine künstliche Befruchtung. Auch einen gemeinsamen Familiennamen dürfen sie nicht tragen. PACS gilt allerdings für alle Paare, nicht nur homosexuelle. Paris hat einen offen homosexuellen Bürgermeister Bertrand Delanoë, mit dem die Pariser sehr entspannt umgehen.
Großbritannien entwickelt zurzeit Pläne für die Anerkennung homosexueller Partnerschaften. Dabei geht es vor allem um Steuervergünstigungen, die bisher nur von Ehepaaren in Anspruch genommen werden können. Der Begriff Ehe soll aber nicht verwendet werden. Im vergangenen Oktober lehnte das Oberhaus einen Gesetzentwurf der Regierung ab, der homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern erlauben sollte. In London können Homosexuelle ihre Partnerschaft auf dem Standesamt registrieren lassen, was ihnen aber keine Vorteile bringt. In vielen anglikanischen Kirchen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft segnen lassen.
In Griechenland sind die Entscheidungen des Papstes nicht relevant, weil das Land christlich-orthodox ist. Die Ehe zwischen Homosexuellen wird in Griechenland nicht anerkannt. Die Paare versuchen daher, die daraus entspringenden Probleme wie Erbschaftsfragen mit privaten Verträgen zu lösen.
In Spanien ist die Lage der Schwulen- und Lesben-Partnerschaften sehr uneinheitlich geregelt. Vor zwei Jahren versuchten die Linksparteien, landesweit eine "Homosexuellen-Ehe" einzuführen, scheiterten damit aber im Parlament an der absoluten Mehrheit der konservativen Volkspartei. In zahlreichen Regionen besteht für homosexuelle Paare jedoch die Möglichkeit, sich als Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Homosexuelle Paare in Deutschland können seit 1. August 2001 ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen und damit eine Lebenspartnerschaft schließen. Bei der Eintragung kann das Paar wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. Die Partner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte und sind gegenseitig erbberechtigt. Sie können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, können jedoch keine Kinder adoptieren. Ausländische Lebenspartner haben ein Zuzugsrecht. Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist das Familiengericht zuständig.