Welche voraussetzungen muß bundestagsabgeordneter erfüllen

Muß ein Bundestagsabtgeordneter neben dem Erfolg bei der Bundestagswahl noch besondere Anforderungen erfüllen?

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Welche Voraussetzungen muß ein Bundestagsabgeordneter erfüllen?

Abgeordneter des Bundestages über Wahlliste oder als Unabhängiger
Eine Voraussetzung, um Bundestagsabgeordneter zu werden ist, dass Sie deutscher Staatsangehöriger und wahlberechtigt sind. Sie lassen sich über den Wahlkreis oder eine Wahlliste aufstellen. Dazu können Sie Parteien nutzen oder als unabhängiger Kandidat antreten. Ohne eine Partei im Rücken und ohne Listenplatz müssen Sie versuchen, über den Gewinn der Erststimme in den Bundestag einziehen zu können.
Das Aufstellen über einen Wahlkreis ist in der Regel für die meisten späteren Abgeordneten der erfolgreiche Weg. Um diesen Weg auch beschreiten zu können, müssen Sie im jeweiligen Wahlkreis eine gewisse politische Laufbahn vorweisen können.
Ohne Wahlkampf ist der Einzug in den Bundestag kaum zu schaffen. Meist können sich lediglich Kandidaten auf den ersten Listenplätzen sicherer sein, für einen Bundestagseinsatz gewählt zu werden. Der Wahlkampf ist nicht billig.
Die Antwort auf die Frage, wie ich Bundestagsabgeordneter werde, ist nicht nur eine politische. Sie ist auch eine Frage des Geldes. Sie brauchen für die Wahlkampffinanzierung daher Gönner, eine Partei und Spendengelder.
Die Wahlen werden durch Direktmandate und die Mandate für Parteien entschieden.
Sicher sind Sie in jedem Fall in den Bundestag gewählt, wenn Sie als Direktkandidat die Mehrzahl der Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigen konnten.
Über Zweitstimmen gelangen Sie erst nach einer parteiinternen Bestimmung nach Berlin. Dazu muss allerdings Ihre Wahlliste erfolgreich aus den Bundestagswahlen hervorgegangen sein.
Wenn Sie in absehbarer Zeit Bundestagsabgeordneter werden möchten, besuchen Sie ein Wahlkreisbüro einer Partei beziehungsweise das Büro eines Abgeordneten. Hier erfahren Sie aus erster Hand, wie schwer oder leicht es tatsächlich ist, in Berlin politische Entscheidungen herbeizuführen.
Wie werde ich Bundestagsabgeordneter - so geht es
Voraussetzung, um Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Einzug über Direktmandat oder Bunddes-/Landesliste
- kein Ausschlussgrund liegt vor
Ausschussgründe sind:
- kein Wahlrecht infolge Richterspruchs
- Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten
- Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 StGB.