Welche vergehen verbrechen man früher pranger gestellt
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Für welche Vergehen oder Verbrechen wurde man früher an den Pranger gestellt?
Der Pranger, wie wir ihn vom Marktplatz kennen war bis Ende des 18. Jahrhunderts gebräuchlich. Da er ein Instrument der niederen Gerichtsbarkeit war, wurden vornehmlich Diebe, Hochstapler, Fremdgänger, Schuldner und Huren an den Pranger gestellt. Die Strafe bestand in der öffentlichen Demütigung und machte den meisten Bestraften oft mehr Schwierigkeiten für die Zeit nach dem Pranger.
Heute gibt es ihn wieder, den Pranger. Im Internet ist er zahlreih vertreten. So wird auch hier in Deutschland beraten, ob man wie in den USA Sexualstraftäter öffentlich im Internet an den Pranger stellt.
Noch als Nachtrag, auch Männer die zu Huren gehen stehen in den USA im Internetpranger
Das Prangerstehen gehörte im Mittelalter zu den sogenannten Ehrenstrafen wobei es der Sinn war den Verurteilten öffentlich zur Schau zu stellen und ihn durch den Verlust seiner Ehre empfindlich zu strafen.
Die leichteste Art dieser Strafe war einen Untäter an einem bestimmten Tag, meist an Sonn- und Feiertagen, mit einer brennenden Kerze in der Hand vor der Kirche oder an einem bestimmten Platz in der Kirche für alle Kirchgänger gut sichtbar aufzustellen. Diese Strafe wurde gegen meineidige Zeugen und Blutschänder im dritten und vierten Grad verhängt. Erwähnenswert ist hier die Aussage der Regierung 1685, die einen Fall in Meran betraf, wonach das "crimen incestus für keine gemeine Missetat zu halten ist", weshalb auch nur der Gerichtsdiener, keinesfalls aber der Scharfrichter mit der Durchführung der Strafe zu betrauen sei. Für den Scharfrichter bedeuteten Prangerstrafen hin und wieder ein zusätzliches Gehalt, da er den Pranger in manchen Fällen überhaupt erst aufstellen musste. Denn so gerne man bei den gelegentlichen Hinrichtungen zuschaute, so zeigte die Bürgerschaft vielerorts wenig Begeisterung für das Symbol der Schande.
In vielen Fällen wurde die Prangerstrafe als Teil einer Begnadigung verhängt, wenn nämlich ein Todesurteil in eine Landesverweisung verwandelt wurde. Noch bevor der Verurteilte das Land verlassen musste, wurde er eine Stunde zur Schau gestellt, wobei es fallweise zu einer zusätzlichen Rutenstrafe kommen konnte. Das Verbrechen des Verurteilten wurde durch jeweils einen Zettel auf Brust und Rücken, auf dem die Untat beschrieben war, bekannt gemacht. 1725 verhängte der Sonnenburger Richter über einen Urkunden- und Siegelfälscher die Prangerstrafe, wobei dieser durch einen Zettel mit der Aufschrift "falscher Schriftsteller und Siegelverfälscher" gekennzeichnet werden sollte.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der Pranger ganz abgeschafft.
Quellen:
http://www.lehnswesen.de/page/html_strafrecht.html
tr62.de