Welche strafe droht man jemanden kofferraum transportiert

Ja nicht im Sinne von entführen sondern wegen zu wenig Plätzen.

11 Antworten zur Frage

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Welche Strafe droht, wenn man jemanden im Kofferraum transportiert?

hast du es gemacht oder was?
wahrscheinlich über 100€ und führerschein einzug
In welchem sinne? Freiheitsberaubung? - kann dann zu einer evtl. Haft/Gefängnis führen. Alles andere wäre dann zu einer Geldstrafe einzustufen.
Geldstrafe + Führerscheinentzug. Sollte dann auch noch ein schaden enstehen, kannst du dafür auch eingebuchtet werden. Kommt eigentlich immer darauf an, wie es die Richter sehen.
Bußgeldkatalog: Personenbeförderung, Sicherungspflichten
Zitat:
§ 21
Personenbeförderung
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert weichend von Satz 1 dürfen In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
Köln: Weil Vater die Tochter im Kofferraum mitnahm gab es Entführungsalarm
Ein Vater erfüllte in Köln seiner Tochter einen Wunsch. Die Tochter wünschte sich, doch einmal im Kofferraum des Autos mitzufahren.
Die Fahrt erzeugte einen Großeinsatz der Kölner Polizei. Ein Passant hatte beobachtet, wie das Mädchen in den Kofferraum stieg und informierte die Polizei.
Die Polizei beendete die "Entführung" schnell, weil sich der Passant einen Teil des Kennzeichens gemerkt hatte. Weil man keine Personen im Kofferraum transportieren darf, wurde de Vater verwarnt. Wer den Polizeieinsatz bezahlt, steht noch nicht fest.
Köln: Weil Vater die Tochter im Kofferraum mitnahm gab es Entführungsalarm
das kommt drauf an ob derjenige freiwillig oder unter zwang im kofferraum war war es freiwillig dan war es nur "spass" aber unter zwang sieht es schon sehr bescheiden aus.
Die Frage hat mich auch lang beschäftigt.
Und: Ja, man darf es. Unglaublicherweise.
Es müssen nur schon alle Plätze besetzt sein.
"Wieviel Personen in anderen Kfz bis zu 8 Fahrgastsitzen befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen allein mit der Klasse B zu befördern ".
"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".
Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag
Klingt aber sehr skuril. Man hat doch anschnallpflicht.oder in diesem fall nicht?
Ich lese in deinem Beitrag nichts von einem Kofferraum.
Nein: Die Anschnallpflicht gilt nur, wenn auch ein Gurt an der Stelle vorhanden ist, wo man "sitzt".
Der Trabant beispielsweise, den man ja mittlerweile ganz ganz selten sieht hat auf der Rücksitzbank keine Gurte. Man darf denoch dort auf der Rücksitzbank mitfahren, auch wenn keine Gurte dort sind.f
Die einzige Vorraussetzung ist, dass alle Sicherheitseinrichtungen bereits genutzt sind, die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wird und das max Zuladung nicht überschritten ist.
Selbst wenn die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein/brief angegeben ist spielt es rechtlich keine Rolle, wie viele ich tatsächlich hinein nehme.
Der Kofferraum hat keinen Sonderstatus, der wird nicht erwähnt. Also es wird nicht verboten. Der Umkehrschluß ist dann immer: was nicht verboten ist, ist erlaubt.
diese gesetzeslücke überrascht mich, klingt aber logisch.
wenn es dem betroffenen gefällt, im kofferraum spazieren gefahren zu werden, hast du mit einer strafe auch nicht zu rechnen. ansonsten ist es eine freiheitsberaubung, die dich eine geld- oder haftstrafe kosten könnte.