Welche rechte man fall
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Welche Rechte hat man bei diesem Fall?
ich vermute das der Telefon Anbieter recht hat. Weil auf Schiffen auch Kreuzfahrt ander Tarife gelten
Bei jedem Mobilfunkanbieter findet sich die Mobilfunknutzung in den AGB wieder,
hier zum Beispiel beiwww.congstar.de
4.4 Mobilfunknutzung auf Schiffen und in Flugzeugen
Auf vielen Schiffen und in Flugzeugen einiger Airlines ist die Mobilfunknutzung über spezielle Netze möglich. Welcher Betreiber das Schiff oder das Flugzeug versorgt, kann der Kunde bei seinem Reiseanbieter oder direkt bei der Kreuzfahrtreederei, Fährlinie oder Fluggesellschaft erfahren. Die Betreiber sind verpflichtet, ihre Netze an Board ausschließlich außerhalb der Versorgung der jeweiligen Mobilfunknetze an Land zu betreiben. Sie sind erkennbar an einem eigenen Netznamen.
Man sollte sich schon die Mühe machen und im Vorfeld seinen Vertrag und deren vertraglichen Bedingungen auch lesen.
Fairster Mobilfunkanbieter des Jahres 2016 | congstar
Hier wirst Du nicht umhin kommen und leider zahlen müssen, außer in deinem Vertragswerk steht etwas anderes gegenteiliges.
1.
Es ist fraglich, ob Du EU-Recht unterliegst, wenn Du Dich auf dem offenen Meer befindest.
2.
Du als Kunde hast Dich bezüglich der Preise im Vorfeld zu informieren.
Nicht der Anbieter Dich.
Insofern ist seine Handlungsweise korrekt.
3.
Eine Falschabrechnung berechtigt Dich grundsätzlich nicht zur fristlosen oder vorzeitigen Kündigung aller Verträge.
Es kann also passieren, dass der Anbieter Dir sogar noch mit Schadenersatzforderungen um die Ecke kommt.
Ohne Einsicht in den expliziten Vertrag und vereinbarten Vertragsdetails nicht zu klären.
Und überhaupt, wozu benötigt man ein Daddelfon im Urlaub?
Sag doch mal den Namen des Providers, der 25 Euro pro Megabyte abrechnet, bitte.