Welche rechte hab vater kindes verheirateten frau

Folgende Problematik: Eine verheiratete Frau erwartet ein Kind von mir. Wir waren nun auch einige Monate zusammen, haben auch zusammen gelebt, nun scheint Sie siche es aber anders überlegt zu haben und möchte zu Ihrem Ehemann zurück. Meine Frage ist nun welche Rechte habe ich die Vaterschaft anzuerkennen und habe ich nach der Geburt auch Rechte das Kind regelmäßig zu sehen? Hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. schonmal

7 Antworten zur Frage

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Welche Rechte hab ich als Vater eines Kindes mit einer verheirateten Frau?

für eure Antworten! Das bestätigt meine Befürchtungen, das ich mich im schlimmsten Fall damit abfinden muss, daß es auf der Welt zwar ein Kind mit meinem Fleisch und Blut gibt, aber ich es vielleicht niemals Sehen darf geschweige denn mich um Sie/Ihn kümmern darf.
Du wirst erstmal keinerlei Rechte haben, weil automatisch ihr Mann als Vater des Kindes eingetragen wird.
Versuche dich mit ihr zu einigen, dass du als Vater festgestellt wirst. Ansonsten müsstest du dir evtl. rechtlichen Beistand holen und das einklagen.
Ob du dein Kind jemals sehen wirst, hängt in erster Linie davon ab, in wie weit du bereit bist, dafür zu kämpfen. Wenn es dir wichtig ist, schaffst du das auch und ich denke, du bist das deinem Kind auch schuldig.
Du hast als Vater eigentlich sehr wenige Rechte.
Da die Frau noch verheiratet ist wird das Kind automatisch erst mal ehelich - zum Nachteil beider Männer.
Es muss nachgewiesen werden, dass das Kind Deines ist - hierzu muss ein Vaterschaftstest gemacht werden, den wiederum kannst Du nur mit dem Einverständnis der Mutter machen.
Die ganze Angelegenheit ist trickreich - aber - nicht unmöglich. Sprich aber bitte mit einem Anwalt, der kennt sich einfach besser aus.
Nein! Du bist nicht ohne Rechte - es ist nur schwer, nicht unmöglich.
Nicht aufgeben - es ist in letzten Zeit so viel für die Väter passiert und es kämpfen täglich Menschen für Deine Rechte, ok?
Da sie verheiratet ist, wird erstmal ihr Mann als Vater eingetragen, sprich mit der Frau und versuch eine Einigung zu finden, sollte das nicht möglich sein, nimm dir einen Anwalt.
Du hast als Vater schon REchte, es könnte allerdings eine langwierige und vor allem harte Angelegenheit werden, denn sollte die Mutter dir das Kind vornethalten wollen, musst du das gerichtlich durchsetzen. WIe gesagt, im schlimmsten Fall einen Anwalt nehmen! Als leiblicher Vater HAST du Rechte.
Verzichte lieber auf eine Vaterschaft, der "Original" Ehemann könnte Dir zwei Kleiderschränke vorbeischicken. Oder weiß er von deiner Vaterschaft bei seiner Frau nichts?
Betrogene Ehemänner reagieren äußerst brutal.


umgangsrecht
Gesundheitliche Probleme durch die Drohung des Umgangsrechts

- sich mir als erstes die Frage, warum magst du nicht das Umgangsrecht dem Vater des Kindes zukommen lassen? Auch wenn ihr als -- Ja sicher, Sie haben Zeugen wie den Opa des Kindes, Sie haben Nachbarn die bezeugen können das "er" sich nicht um -- nicht allein den auch Ihr Kind, wenn auch später, hat Rechte! Glauben Sie mir, daß ich Ihre Situation sehr gut nachvollziehen -


kind
Wo kann ich Unterstützung beantragen?

- Kampf mit ihrer zuständigen ARGE. Weshalb gerade Mutter-Kind-Kuren damit nicht gleichgestellt werden, ist mir ein absolutes -- leider hat mir der Mensch von der Hartz IV Beratung beim Frauenbund heute nicht viel Mut gemacht.Ich muß erstmal mit -- feste die Daumen, dass Du mit Deinem Widerspruch Erfolg haben wirst. Es ist einfach in meinen Augen eine riesen Sauerei, -- nicht 3 Wochen weggesperrt!Vielleicht gibts ja von irgendwelchen Einrichtungen eine Art Taschengeld wenigstens für die -


vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuß?

- kommen. zu der Frage, ob du vorläufig Unterhalt für dein Kind kriegen kannst: Erkundige dich beim zuständigen Jugendamt. -- dann, wenn er immernoch nicht zahlen will, auf Zahlung von Kindesunterhalt anklagen. Die Kosten werden dann unter euch beiden -- Jugendamt. Sollte der Staat in Vorkassen treten.muss der Vater nach dem Urteil, diese dem Staat sowieso wieder zurückzahlen. -