Voraussetzungen unterhaltsvorschuß

Hallo, der Vater meines Kindes, leugnet das er ihr Vater ist, will aber auch keinen Vaterschaftstest machen. Was kann ich da machen? Kann ich Ihn zwingen? Er sagt, das ich den Test bezahlen soll, aber das sehe ich nicht ein, da ich ja weiß das er der Vater ist, da es nur Ihn gab, und er ja behauptet er sei nicht der Vater. Und bekomme ich trotz dieser Situation den Unterhaltsvorschuß vom Stadt?

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Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuß?

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hallo.
Du kannst den Vater auf Festellung der Vaterschaft anklagen.
Dann wird das Gericht ein Vaterschaftstest anordnen, wird festgestellt, dass er der Vater ist, kannst du ihn dann, wenn er immernoch nicht zahlen will, auf Zahlung von Kindesunterhalt anklagen.
Die Kosten werden dann unter euch beiden aufgeteilt. Bist du nicht in der Lage, für die Kosten aufzukommen, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.
Dort werden deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft und sollte das Gericht dich nicht in der Lage sehen, für die Kosten aufzukommen, brauchst du nichts zu zahlen.
Allerdings wird von Amts wegen nach 4 Jahren noch mal überprüft werden, ob du noch immer nicht in der Lage bist, die Gerichtskosten zu zahlen.falls doch zahlst du sie evtl. in Raten zurück.wenn du zu dem Zeitpunkt wieder nicht zahlungfähig bist, wird danach auch nichts mehr kommen.
zu der Frage, ob du vorläufig Unterhalt für dein Kind kriegen kannst: Erkundige dich beim zuständigen Jugendamt. Sollte der Staat in Vorkassen treten.muss der Vater nach dem Urteil, diese dem Staat sowieso wieder zurückzahlen.


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