Welche leistungen arbeitsamt fristloser kündigung

Ich habe heute meine fristlose Kündigung erhalten. Innerhalb der Probezeit. Nun werde ich wohl erstmal zum Arbeitsamt müssen. Wie ist das bei einer fristlosen Kündigung innerhalb der Probezeit. Auf welche Leistungen habe ich hier Anspruch? . bin gerade ziemlich niedergeschlagen und verzweifelt.

2 Antworten zur Frage

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Welche Leistungen vom Arbeitsamt bei fristloser Kündigung?

hier noch mehr:
Wenn Sie im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. In diesem Fall wird die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Der Arbeitgeber ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, sofern nicht alleine Ihre Erkrankung ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war. Letzteres werden Sie kaum nachweisen können.
Der nicht genommene Urlaub muss abgegolten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie wieder arbeitsfähig werden.
Da Sie gekündigt worden sind, waren Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruches hängt davon ab, welche versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten Sie in den vergangenen drei Jahren vorzuweisen haben. Die genaue Dauer Ihres Arbeitslosengeldanspruches kann Ihnen die für Sie zuständige Agentur für Arbeit sagen.
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06051605.html
Wenn Du eine FRISTLOSE Kündigung erhalten hast, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder war diese fristlose Kündigung nicht rechtens, denn auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten, wenn auch verkürzte, ODER
Du hast Dir etwas zu schulden kommen lassen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigte, wie z.B. Diebstahl, o.ä.
Wenn die fristlose Kündigung wegen eines Fehlverhaltens von Dir rechtmäßig war, dann kann Dir eventuell eine Sperre drohen. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war, dann wird Dich das Arbeitsamt unter Umständen fragen, weshalb Du nicht gerichtlich dagegen vorgegangen bist.
Beides wirst Du aber erst erfahren, wenn Du zum Arbeitsamt gehst und dort vorstellig wirst. Dort erfährst Du dann auch, ob Du jetzt ALG I oder ALG II/Hartz IV beantragen musst und was Dir dann genau zusteht.
hier wurde das thema schonmal behandelt:
Sperrfrist nach Kündigung in der Probezeit? - wer-weiss-was.de die Experten- und Ratgeber-Community
tut mir leid für dich, ich hoffe es klappt wenigstens mit dem amt.


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Die Eltern meiner Freundin streiten sich weil die Tochter arbeiten will. wer hat Recht?

- das Geld zu geben die Tochter könnte momentan selber Hartz4 beantragen so das sie nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft -- 2O Jahre alt geworden und die Mutter von ihr bezieht das Arbeitslosengeld II . Ihre Eltern sind geschieden, ihr Vater zahlt unterhalt -- Tochter keins mehr! genau weis ich es auch nicht aber irgendwelche als Asi und Schmarotzer zu beschimpfen find ich schon hammer -


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Wie viel ALG2 bekomme ich angerechnet, wenn ich einen 450€ Job habe?

- willst. Dann brauchst du einen rechner. Auf http://www.hartz4rechner.info kannst du dir ein paar der gängisten Rechner -- eigentlich 200€ verdienst, darfst du zusätzlich zu deinem Arbeitslosengeld 120€ behalten. Du kannst auch mehrere Minijobs haben, -


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Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -