Welche leistungen arbeitsamt fristloser kündigung
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Welche Leistungen vom Arbeitsamt bei fristloser Kündigung?
hier noch mehr:
Wenn Sie im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. In diesem Fall wird die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Der Arbeitgeber ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, sofern nicht alleine Ihre Erkrankung ausschlaggebend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war. Letzteres werden Sie kaum nachweisen können.
Der nicht genommene Urlaub muss abgegolten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie wieder arbeitsfähig werden.
Da Sie gekündigt worden sind, waren Sie verpflichtet, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruches hängt davon ab, welche versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten Sie in den vergangenen drei Jahren vorzuweisen haben. Die genaue Dauer Ihres Arbeitslosengeldanspruches kann Ihnen die für Sie zuständige Agentur für Arbeit sagen.
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06051605.html
Wenn Du eine FRISTLOSE Kündigung erhalten hast, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder war diese fristlose Kündigung nicht rechtens, denn auch in der Probezeit sind Kündigungsfristen einzuhalten, wenn auch verkürzte, ODER
Du hast Dir etwas zu schulden kommen lassen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigte, wie z.B. Diebstahl, o.ä.
Wenn die fristlose Kündigung wegen eines Fehlverhaltens von Dir rechtmäßig war, dann kann Dir eventuell eine Sperre drohen. Wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war, dann wird Dich das Arbeitsamt unter Umständen fragen, weshalb Du nicht gerichtlich dagegen vorgegangen bist.
Beides wirst Du aber erst erfahren, wenn Du zum Arbeitsamt gehst und dort vorstellig wirst. Dort erfährst Du dann auch, ob Du jetzt ALG I oder ALG II/Hartz IV beantragen musst und was Dir dann genau zusteht.
hier wurde das thema schonmal behandelt:
Sperrfrist nach Kündigung in der Probezeit? - wer-weiss-was.de die Experten- und Ratgeber-Community
tut mir leid für dich, ich hoffe es klappt wenigstens mit dem amt.