Welche bedingungen erfüllt werden aktive passive wahlrecht genießen
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Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um das aktive und passive Wahlrecht zu genießen?
Für das aktive Wahlrecht muss man Volljährig sein, also 18. Für Kommunalwahlen gibt es manchmal Ausnahmen, das reicht schon 16.
Für das passive Wahlrecht muss man 21 sein, für das Amt des Bundespräsidenten 40.
Das Wahlrecht kann aberkannt werden, wenn man straffällig geworden ist, besonders, wenn die Tat mit dem Wahlrecht in Verbindung steht oder wenn man entmündgt ist.
Das ist so komisch formuliert, weil du, wenn du geboren wirst das erste Jahr beginnst. Wenn du das erste Mal Geburtstag feierst, dann hast du das erste Jahr vollendet und dein zweites beginnt.
Wenn du weiterrechnest.dann hast mit deinem 18. Geburtstag 18 Jahre vollendet und dein 19. Jahr beginnt.
Du mußt also 18 oder älter sein, um wählen zu dürfen
ok,! aber was stimmt denn nun beim passiven wahlrecht? muss ich mindestens 21 jahre alt sein oder nicht?
"In Deutschland genießen alle Bürger ab 18 Jahren das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene.
Das passive Wahlrecht liegt für die kommunale Ebene und die Bundestagswahl bei 18 Jahren.
Auf Landesebene liegt sie nur in Hessen und für den regierenden Bürgermeister von Berlin noch bei 21 Jahren.
Um Regierender Bürgermeister von Berlin zu werden muss man also älter sein als um Bundeskanzler zu werden