Welche bedingungen brautleute erfüllen standesamtlich heiraten
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Welche bedingungen müssen brautleute erfüllen, um standesamtlich heiraten zu können?
Nicht mit jemand anderem verheiratet sein.
Beide sollten eine Abstammungsurkunde dabeihaben und ihre Personalausweise.
Die Ehe ist ab 18 Jahren/Volljährigkeit möglich. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts für den Minderjährigen. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzliche Vertreter oder sonstige Inhaber der Personensorge an.
Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Wenn ein Partner das Adoptivkind des anderen ist, muss vor einer beabsichtigen Eheschließung das Adoptivverhältnis aufgelöst werden. Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein. Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss daher durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU.
Ausländer müssen vor einer Eheschließung ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen - eine Ledigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass,
aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde,
neu ausgestellte, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, neu ausgestellte Abstammungsurkunde, insbesondere wenn ein Verlobter als Kind angenommen wurde oder nicht in einem Familienbuch der Eltern eingetragen ist
http://www.ulm.de/politik_verwaltung/lebenssituationen/anmeldung_der_eheschliessung_allgemeines.3517.3076,3571,3862,4174,3518,3517.htm