Wasserverbrauch nebenkostenabrechnung pauschal berechnet werden keine wasseruhr vorhanden ist

Mir scheint es doch ungerecht, wenn in einem Mehrfamilienhaus der Wasserverbrauch und die Abwasserkosten einfach umgelegt werden. Ist das überhaupt zulässig?

4 Antworten zur Frage

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Darf der Wasserverbrauch in der Nebenkostenabrechnung pauschal berechnet werden, wenn keine Wasseruhr vorhanden ist?

Es sei denn sie bezahlen eine Warmmiete.
Ja, ich nehme an, ihr habt einen Verteilerschlüssel - Zimmer und Bewohner - als Beispiel - 3 Zimmer, KDB und 2 Personen = 8 Einheiten.
Oder es werden 50 % der Wohnfläche und Einheiten berechnet.
Das ist so, der Vermieter entscheidet auch, welche Abrechnungsart er wählt.
Nur mit Wasseruhren kann es genau berechnet werden, d. h. dein genauer Verbrauch.
Wasseruhren/Zähler werden dann auch in der Waschküche angebracht, also mindestens 2 pro Haushalt. Für diese zahlt man dann Grundgebühr, Wartungskosten und Ablesekosten alleine.
Wenn nicht gerade eine Familie 2 oder mehr Personen in der Wohnung hat,als man selbst, ist es mit der Umlage nicht ganz so ungerecht.
so wie es im mietvertrag definiert ist, entweder nach Personen oder nach qm, qm macht aber ja keinen sinn, ich rechne immer nach Personen
Besonders in älterne Häusern ist es fast unmöglich überall Wasseruhren anzubringen da früher meistens Ringleitungen verlegt worden sind um Rohrleitungen zu sparen.
Dann bleibt nur die pauschale Abrechnung.
Dabei ist die Abrechnung nach Personen immer noch die beste und gerechteste.


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