Wasfür strafe man erwarten jemand streit nase bricht

Das kommt sehr auf die Umstände und Vorstrafen an. Gemäß Paragraph 223 StGB wird Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In der Regel wird so ein Nasenbeinbruch mit der Verhängung einer Geldstrafe und den entsprechenden Einträgen ins Register geahndet. Das Opfer kann zusätzlich noch Schmerzensgeld einfordern. § 223 StGB Körperverletzung - dejure.org Körperverletzung Strafrecht Forum 123recht.net

2 Antworten zur Frage

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Wasfür eine STrafe hat man zu erwarten, wenn man jemand im Streit die Nase bricht?

Ob du im im Streit die Nase brichst, oder grundlos ist egal, die Frage stellt sich erst wieder, wenn Staatsanwalt oder Nebenkläger die Feststellung einer besonderen Schwere der Tat beantragen.
Strafmaß sind meiner Meinung nach max. 5 Jahre Haft , oder Geldstrafe. Hinzu kommt natürlich das Schmerzensgeld, dass sich das Opfer zivilrechtlich einklagen kann.
Deine Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es sind schlichtweg zu viele Faktoren im Einzelfall bei der Strafbemessung zu berücksichtigen bzw. zu würdigen:
-Alter des Straftäters?
-eventuelle Vorstrafen?
-wie kam es zu der Schlägerei?
-wurden Gegenstände als Waffen verwendet?
-wie wurde dem Opfer die Nase gebrochen? Lag das Opfer am Boden und es wurde gegen die Nase getreten? Wurde die Nase durch einen gezielten Faustschlag gebrochen? Lag es in der Absicht des Täters dem Opfer die Nase zu brechen?
-bei jugendlichen Straftätern ist die Sozialprognose einzubeziehen
Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Richter auch eine persönliche Einschätzung des Täters durchaus beim Strafmass zu berücksichtigen. Zudem gibt´s Gummipunkte bei Ablegung eines Geständnisses und dem tollen letzten Satz "Es tut mir Leid, dass ich.".
Sollte der Täter noch nicht auffällig geworden sein, so gehe ich aber mal pauschal davon aus, dass hier eine Bewährungsstrafe mit entsprechenden Auflagen oder Geldstrafe durchaus angemessen ist. ABER, die oben genannten Faktoren können die Strafe auch in eine ganz andere Richtung lenken. Also: kleine Brötchen backen, lieb, nett und reumütig sein. Letzteres sollte der Täter aber auch ehrlich sein.
Kommt natürlich auf die Umstände des Falles und mögliche Vortaten des Täters an. War es das erste mal, kann man wohl mit 60 oder 90 Tagessätze wegkommen. War es öfters, kann auch mal Knast drin liegen. Viel teurer ist das, was sonst auf den Täter zukommt. ERsatz der Behandlungskosten und evtl. ein Schmerzensgeld.


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