Was tarifpartner tarifautonomie tarifverträge
Tarifautonomie ist das in Deutschland im Grundgesetz verankerte Recht der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abzuschließen.
Dies bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber Tarifverträge ohne Einflussnahme durch staatliche Stellen verhandeln und abschließen. Der Staat setzt jedoch im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz und Wirtschaftspolitik gewisse Vorgaben und Rahmenbedingungen, innerhalb derer Tarifverträge ausgehandelt werden.
Tarifpartner sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Tarifverträge werden meistens über 2 oder mehr Jahre ausgehandelt, in dieser Zeit darf nicht gestreikt werden. Darin werden die neuen Gehälter festgelegt.
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