Was sagt artikel 12 absatz 1 grundgesetzes aus
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Was sagt der Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes aus?
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aud Grund eines Gesetzes geregelt werden."
-> "Zur Entfaltung der Persönlichkeit in einer freien Gesellschaft gehört die Gestaltung des eigenen Lebenswegs, also auch die Entscheidungshoheit darüber, welche Ausbildung und welchen Beruf man wählen möchte. Erwerb durch Arbeit ist die Einkommensbasis der meisten Menschen, da lediglich eine Minderheit über so viel Vermögen verfügt, dass sie davon leben kann. Deshalb stellen die Rechte aus Art. 12 Abs. GG wichtige Weichen für den Einzelnen.
Die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte wird grundsätzlich gewährt. Das heißt aber nicht, dass jeder einen verbrieften Anspruch auf eine bestimmte Stelle oder Position hat. Zulassungsbeschränkungen etwa an Universitäten oder Eignungsvoraussetzungen für einzelne Berufe verstoßen nicht gegen die Freiheit der Berufswahl."
Aus "Das Grundgesetz" im Hanser Verlag von Peter Zolling