Was rechtlich gegen angeblich verschwundene postsendungen tun

Bitte schreib etwas mehr. Bist Du der Absender oder der Empfänger? Was heißt in diesem Zusammenhang "angeblich"? Wer hat das angegeben? Wie lange ist das her? Ohne ein paar zusätzliche Angaban ist es schwer zu antworten. Grüß Don

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Was kann ich rechtlich gegen angeblich verschwundene Postsendungen tun?

Ich habe irgendwann einmal in der Zeitung gelesen, dass täglich etwa 3000 Briefe und Karten und etwa 300 Päckchen und Pakete "verloren" gehen. Das an und für sich ist dür mich schon eine erschreckend hohe Zahl. Das "Warum" und "Weshalb" soll hier nicht erörtert werden.
Wenn ein Brief, eine Karte oder ein Päckchen verloren geht, gibt es kein Ersatz, denn dafür gibt es keine Quittung, d. h., man hat ja nichts auf der Hand, dass man diese Sachen eingeliefert oder in den Briefkasten geworfen hat. Einschreiben und Pakete hingegen sind versichert. Versicherungsanspruch gibt es allerdings nur bei vorhandenem Einlieferungsschein. Ein verloren gegangenes Einschreiben wird mit 20,00 €, ein Paket mit 500,00 € erstattet.