Was rechte man unter 18 jähriger schwarzfahren

darf ich irgendwelche sachen verschweigen oder so?

9 Antworten zur Frage

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Was für Rechte hat man als unter 18 jähriger beim Schwarzfahren?

Welche Rechte du hast, wenn du eine Straftat begehst?
Interessante Frage
Du darfst wie jeder andere deine Daten abgeben und anschließend ein Bußgeld bezahlen.
Nur aus dem Zug werfen darf man dich nicht, solange du nicht mindestens 16 bist.
Du brauchst zur Sache nichts aussagen, wenn du nicht willst. Angaben zur Person müssen allerdings gemacht werden.
Ansonst gilt: wer sich nicht an Gesetze und Verordnungen hält, muss eben auch Manns genug sein und die Konsequenzen tragen.
vor der polizei darfst du nie was verschweigen! wenn du das tust kannst du mit einer hohen strafe rechnen
Vorsicht Subjektiv:
Wenn ich mal "schwarz fahren" würde mit meinen noch 15 fahren würde ich alles verschweigen. Lieber gar nicht erst irgendwelche Polizeikonflikte suchen. Kann mir sehr gut vorstellen dass der Fall trotz Verschweigen eingestellt wird.
ich habe auf deine frage geantwortet du hast auch aus deiner sicht geschrieben, du hättest schreiben müssen, wenn jemand,. dann hätt ich auch anders antworten können. Außerdem kriegt die polizei viel raus und naja dann wird man hald für mehrere jahre gespeert
Was meinst du den?
Was willst du den verweigern?
Der Schaffner wird dich nach dein Ausweis fragen, den musst du zeigen, darfst du nicht verweigern.
Wenn er sagt du musst aussteigen musste das auch.
Du kannst alles verschweigen. Nur nicht das, nachdem du gefragt wirst.
Sollte es aber nicht nur um's Schwarzfahren gehen. wird das Personal
sowieso die Polizei hinzuziehen und dann würde ich mir schon überlegen
was ich sage oder nicht, ohne Anwalt mit Bezugsperson. fg opal
Gegenüber dem Kontrolleur brauchst Du erst einmal keine Angaben machen. Jedoch wird dieser - wenn Du ihm nicht zumindest Deine Personalien angibst und diese durch Vorlage eines Ausweisdokuments nachweist - die Polizei hinzuziehen.
Den Polizeibeamten bist Du dann jedoch gegenüber verpflichtet Deine Personalien anzugeben. Ggf. akzeptiert der Kontrolleur statt der Vorlage eines Personalausweises auch ein anderes "Dokument". Zum Tatvorwurf darfst Du sowohl gegenüber dem einen wie auch anderem schweigen. Ob dies sinnvoll ist bleibt fraglich.
Je nach Alter und sonstigen Rahmenbedingungen kann es sein, dass der Kontrolleur Dich auch bis zu der von Dir gewünschten Endstation weiterfahren lassen muss.
Ist das hier ne Rechtsberatung für eine geplante Straftat?