Was passiert sich koalitionspartner landesregierung nicht gesetz bundesrat zustimmen

Bundesgesetze können vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat eingegeben werden. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen ist es schon von Bedeutung, ob der Bundesrat insgesamt zustimmt oder nicht. Im Zweifelsfall wird gerechnet, da die Bundesländer unterschiedlich gewichtet werden. Sollte ein Bundesland sich innerhalb der Landeskoalition nicht einigen können, dann läuft dies auf eine Enthaltung hinaus. In der Gesamtbewertung bedeutet dies bei einer Abstimmung: keine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Damit wäre dieser Gesetzentwurf "gestorben". Im konkreten Einzelfall, wenn also dieses eine Bundesland das Zünglein an der Waage sein sollte, werden im Vorfeld Verhandlungen/Gespräche stattfinden mit dem Ziel, doch noch eine Einigung und damit eine Zustimmung zu erreichen.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1725 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Was passiert, wenn sich Koalitionspartner in einer Landesregierung nicht einigen können, ob sie einem Gesetz im Bundesrat zustimmen sollen?

Gemäß Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz muss ein Bundesland stehts einheitlich, also mit allen Stimmen seiner zur Abstimmung anwesenden Vertreter, abstimmen. Es stimmen also alle Delegierten zu 100% mit Ja, Nein oder mit Enthaltung, andernfalls werden die Stimmen des Landes für ungültig erklärt.
In der Antwort von GOI_GA zeigt sich ein Fallbeispiel dafür, wenn eine uneinheitliche Stimmabgabe erfolgt. Dabei war in diesem Fall die einheitliche Stimmabgabe nicht erfolgt, da die Delegierten der brandenburger Landesregierung sich nicht auf Ja oder Nein einigen konnten. Da Bundesratspräsident Wowereit seinerzeit jedoch die Stimme des Ministerpräsidenten von Brandenburg als die entscheidende ansah, wertete er dies als Zustimmung des Landes Brandenburg. Diese Zustimmung wurde im Nachhinein durch das Bundesverfassungsgericht für Nichtig erklärt und alle Stimmen für ungültig. Siehe auch unter: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen -
Dieser Fall war bislang tatsächlich der letzte von gerade einmal zwei Fällen , da sich in der Regel sonst die Koalitionäre einer Landesregierung bereits beim Koalitionsvertrag einigen, wie im Falle von Unstimmigkeiten gehandelt wird. Es wird im Vorfeld sich so meist bereits darauf geeinigt eine Enthaltung abzugeben bevor es zur Abstimmung kommt.
Nachzulesen z.B. im hessischen Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen von 2013 auf Seite 105: http://www.gruene-hessen.de/partei/files/2014/02/HE_Koalitionsvertrag_2014-2018_final.pdf
Bereits vor dem Vorfall von 2002 ist es im Übrigen üblich einen Stimmführer für das gesamte Bundesland zu bestimmen. Dieser stimmt im Namen aller Stimmen des Bundeslandes ab. Wie im oben genannten Urteil zu erkennen, können jedoch anwesende Mitglieder dem Stimmführer widersprechen. Der Stimmführer ist somit nicht maßgeblich für die Stimmabgabe.
Neben der Enthaltung ist es im Übrigen gängige Praxis trotz Uneinigkeiten der Koalitionäre sich durchaus irgendwie zu einigen. Dabei sind Verhandlungen und Kompromisse an der Tagesordnung. So könnte z.B. eine unliebsame Zustimmung einer Partei A zu einem Gesetz im Bundesrat dafür eine Zustimmung der Partei B zu anderen Initiativen auf Länderebene bedeuten, welche zuvor von dieser abgelehnt wurde. Oder aber es wird dafür gesorgt, dass mehr Bundesmittel an die Länder verteilt werden, um dadurch vielleicht den Koalitionspartner auf Landesebene zu überzeugen. Dies jedoch nur als Beispiele.
Dann enthalten sie sich bei der Abstimmung.