Was läuft verkehrt wie ist möglich

Ein Einbrecher hat einen Hausbesitzer verklagt, weil dieser ihn beim Einbruch in sein Haus gefilmt hat. Der Europäische Gerichtshof hat dem Einbrecher nun Recht gegeben. EuGH-Urteil: Einbrecher verklagt Hausbesitzer wegen Videoüberwachung - Nachrichten Bayern - Augsburger Allgemeine Angeblich ist das Urteil gerecht,weil : Außerdem muss klar kenntlich gemacht werden, wenn ein Grundstück videoüberwacht wird. Denn nur dann – so argumentieren die Datenschützer – kann ein Besucher selber entscheiden, ob er gefilmt wird. Aber das war doch kein Besucher sondern ein Einbrecher.

17 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1740 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Was läuft hier nur verkehrt?Wie ist das möglich?

Der Einbruch war und ist Einbruch - das steht auf Blatt 1
Auf Blatt 2 will er nur irgendwie "nachtreten" wenn er schon vom Platz geschickt wird.
Dann kommt er mit unerlaubter Verletzung vom Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz oder sonst was.
Kann er machen - das mindert aber dennoch nicht sein Urteil.
Der Hausbesitzer bekommt lediglich eine gesonderte Belehrung, dass die Cams nur den Bereich seines ausdrüchlichen Grundstücks erfasst.
Also keinen Millimeter vom öffentlichen Bürgersteig oder straße oder Nachbargrundstück oder sonst was.
Problem ist nur, dass das Video nicht als Beweis zugelassen ist.
Da gibt es Mittel und Wege.
Als direkter Beweis ist es NICHT zulässig, aber der Kripo liefert es signifikante Hinweise. Verhaltenpsychologen auch und so spinnt die Spinne das Netz immer enger, bis brauchbare Beweise zur Überführung ausreichen.
Schau mal.
Der eine Hausbesitzer filmt die Einbrecher nur.
Andere Hausbesitzer schickt die Hunde los.
Ich würde die Einbrecher am liebsten selbst tüchtig verkloppen bevor die Hunde ran dürfen.
Wir hätten dann so etwas wie Selbstjustiz was dann die ganzen Anwälte, Richter usw. überflüssig machen würde.
Um also die eigene Daseinsberechtigung weiter zu sichern hat das Gericht eben so entschieden.
in jedem Kaufhaus, Kiosk, Bankgebäude oder ähnliches ist ersichtlich, wird es Videoüberwacht. Sogar an den Fensterscheiben von Wohnuungen ist ggf. ein Aufkleber einer/der Überwachungsgesellschaft.
desweiteren : jedes Telefonat, was mitgeschnitten werden möchte, darf das nur mit Einwilligung des Gesprächspartners.
Möchte man Immunität zum selbstentscheid, muss man Immunität zum selbstentscheid garantieren.
Diese Entscheidung ist gut und richtig.
Es geht in dem Spruch nicht darum den Einbrecher zu schützen sonder darum alle zu schützen.
Verordnungen und Gesetze müssen für Jeden jederzeit gleichberechtigt Geltung haben. Also haben in diesem Fall Besucher und Einbrecher jederzeit gleichberechtigte Rechte.
Halte Dich nicht mit dem Einbrecher auf. Streiche den und stelle Dir nur die Besucher vor, die ohne Wissen und Zustimmung gefilmt wurden. Damit ist das Vergehen des Eigentümers ersichtlicher.
Klingt für mich ein bisschen lächerlich,wo heutzutage nichtmal die Telefongespräche geheim sein dürften.
Meine Kamera läuft immer abends, Besucher werden an der Tür informiert. Kameraverlauf endet direkt Grundstücksgrenze. Und wenn jemand auf gelände geht, schicke ich meine Hunde raus.
Scheiß auf die Verordnung. Wenn ich einen Erwische, wird er die Polizei rufen, nicht ich.
Dein Kommentar klingt so "Nachdem die Geheimdienste sowieso alles abhören, ist es ganz ok, wenn Privatleute alles filmen".
Auch wenn ich die ganzen Geheimdienstschnüffeleien nicht für gut halte: Ein kleiner Unterschied besteht ja doch noch.
Mich juckt das nicht,ich hab nichts zu verbergen.
Aber sein Grundstück sollte man schon schützen dürfen.Hier wird das Opfer zum Täter gemacht.
Genau, wahrscheins hat der Einbrecher eine schlimme Kindheit ohne Spielzeug gehabt, und sucht jetzt ersatz.
Mit einem Hinweis auf die Videokamers ist die Nutzung legal.
Ab welcher Schwere eines Verbrechens soll Selbstjustiz denn anzuwenden sein? Zumal z.B. die USA zeigen deutlich, das weder die Selbstjustiz noch staatliche verhängte Höchststrafen niemanden abschreckt. Dafür aber immer auch Kleinkinder Opfer der Mittel der Selbstjustizanwender werden.
Klar,noch ein Hinweis,damit 'se die Camera auch noch abbauen können.
Diese Mühen der Suche und Demontage machen sie sich nicht.
Ich würde mich da auf KunstUrhG § 23 berufen.
Ahh. Selbstjustiz ist wieder im kommen.
Ich bin dafür. Fangen wir mit den Autofahrern an. Sie vernichten tausende Menschenleben jedes Jahr. Das ist Massenmord.
Und Benutzer moderner Zivilisationserrungenschaften wie Computer. Dafür werden Tausende ermordet und ausgebäutet.
Aber nein, diese Massenmorden sind ja legal.
Schön wenn man Gesetze hat auf die man sich berufen kann.
ausgebäutet
Darauf muss man erst mal kommen.
Ausgebäudet kenne ich; alle Hausbesetzer wissen, was gemeint ist.


einbrecher
Wäre es erlaubt ein nachts Baseballschläger unters Bett zulegen?

- erlaubt. Bist Du denn so steinreich, dass ausgerechnet ein Einbrecher zu dir kommt? Du kannst einen Baseballschläger zu jeder -- oder ien baseballschläger liegt. nein! ist das gleiche wie im auto, da darf er auch nicht sein, es sei denn, du bist -- könnter ja n paar bälle zusammen schlagen. also ehrlich.was du unter deinem bett hast oder nicht hast das geht weder -


eigentum
Warum muss man den Personalausweis eigentlich bezahlen, obwohl er Eigentum der Bundesrepublik …

- wenn du komplett recycelst etc. Dass die Ausweisdokumente Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind, hat einen Grund. Niemand -- verlangen, sie müssen immer dem Inhaber zurückgegeben werden. Ist eine Leihgebühr .aber ich will den doch gar nicht leihen, -- oder net. Reiht sich ein in eine Reihe von Zwangsgebühren wie Müllabgabe--selbst wenn du komplett recycelst etc. Dass -- kannst auch mit nem Eimer an die Spree gehen und Dir da Dein Wasser holen. dann kostet es nix.^^ Und wer bezahlt mir die -


videoüberwachung
Kann man den Wortlaut zum neuen Gesetzentwurf zur Videoüberwachung irgendwo nachlesen?

- Bundestages. Wenn der Gesetzentwurf offiziell eingebracht ist und in die Ausschüsse geht, kann man ihn nebst amtlicher -- genauen Wortlaut des Gesetzentwurfs nachlesen? Ah, hab doch was gefunden! http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Themen/Terrorismus/Einzelseiten/Informationen__Ergaenzung__BKA__Gesetz. -