Was ist unterschied zwischen morden töten
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Was ist der Unterschied zwischen Morden und Töten?
Das eine ist mit Vorsatz- also Planung geschehen
Das andere als Folge von etwas oder ungeplant= Tötung
schneider.
Ich kann es auch juristisch ausführen:
heimtückisch, aus niederen Beweggründen, habgier , Grausamkeit, und zur Verdeckung einer Straftat.
Aber ein dolus eventualis reicht nicht aus.Der Tod des Opfers muss das direkte Ziel der Tat sein, es reicht nicht aus, wenn der Tod aus Sicht des Täters eine mögliche Folge ist
Also richtig.
Ok, das Wort "Tötung" ist mir hier zu ungenau und unjuristisch. Was ist Tötung? Wovon reden wir - vom § 222 StGB oder § 212 StGB.
Wiki sagt dazu auszugsweise:
Totschlag – Wikipedia
Deutsches Strafrecht
Im deutschen Strafrecht bezeichnet Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord, noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.
Tatbestand
Der Tatbestand ist in § 212 StGB enthalten.
Unterschied zum Mord-Tatbestand
Er unterscheidet sich vom Mord durch das Fehlen von Mordmerkmalen, sei es rein täterbezogener oder rein tatbezogener oder gemischt täter- und tatbezogener Art wie z.B. Heimtücke, die sich sowohl in der Art des Vorgehens des Täters objektiv erkennbar wie auch in seiner Willensrichtung manifestiert. Die Strafandrohung für Totschlag ist dementsprechend niedriger. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bedroht, in besonders schweren Fällen kann jedoch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.
Zentrales Merkmal ist der Taterfolg, also die vorsätzlich vorgenommene Tötung eines anderen Menschen.
Viele Rechtsbegriffe kennen manchmal selbst "Fachleute" nicht genau.
Z.B.Man darf jetzt anscheinend mit der Formulierung: "Mit Nicht wissen" beim Gericht Lügen vortragen.
Hat mir mein Rechtsanwalt nicht erklärt. Der wollte sich wohl eine eigene Hintertür nicht versperren
Nachtrag:
In Österreich bzw. Schweiz wird das ganze noch anders behandelt. Bitte bei Wiki nachschaun
Mord ist aus niederen Motiven , geplant.
Tötung kann z.b. im Affekt passieren oder bei einem Unfall.
Bezüglich Vorsatz/Fahrlässigkeit genaugenommen falsch, da auch ein Totschlag durchaus vorsätzlich sein kann. Ausschlaggebend sind die o.g. Mordmerkmale wie "niedrige Beweggründe".
.schneider. Falsch.
Eine vorsätzliche Tötung alleine um des töten willens ist Mord.
Hierzu brauchst Du auch keine anderen andern niederen Beweggründe. Obwohl hierbei die Heimtücke garantiert erfüllt wäre.
.anders ausgedrückt, bei Totschlag wird der mögliche Tod einer Person lediglich billigend in Kauf genommen, ist aber nicht das ursprüngliche Ziel der Handlung.
Ich lag falsch. Aber nur wegen meiner Formulierung "Totschlag kann vorsätzlich sein". Das ist natürlich Unsinn, denn Totschlag ist immer vorsätzlich. Fahrlässige Tötung ist ja ein separater Tatbestand.
Ich kann vorsätzlich töten, ohne dass ich Mörder bin, weil Mordmerkmale fehlen. Genau so steht es ja auch im § 212 drin: "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
hä? Wo genau formuliere ich "Totschlag kann vorsätzlich sein"?
Gar nicht. Aber die Begriffe werden jetzt so langsam ziemlich durcheinander gewürfelt und sind juristisch unklar.
Mord -> immer geplant, logisch.
"Tötung" -> kann sowohl ungeplant als auch geplant sein, nur dass es einen Tatbestand "Tötung" im Strafrecht nicht gibt. Da muss man schon bei den korrekten Formulierungen bleiben.
Tötung bei einem Unfall: In der Regel ohne Vorsatz, also
-> Fahrlässige Tötung
Tötung im Affekt: In dem Moment ist es zwar im Affekt passiert, kann aber trotzdem vorsätzlich sein und in dem Fall wäre es dann Totschlag. Hier liegt die Abgrenzung zum Mord nur darin, dass keine Mordmerkmale vorhanden sind.
morden ist wenn du jemand umbringst.
Töten ist nicht erlaubt laut Bibel.
Töten = unfreiwillig.
Morden ist, wenn jemand unerlaubt umgebracht wird
Töten ist es, wenn jemand erlaubt umgebracht wird.
Jede Gesellschaft legt Regeln fest, was erlaubt/unerlaubt ist: Z.B. wenn man jemand unabsichtlich in Notwehr tötet, ist das erlaubt. Auch für die Polizei und Armee gibt es Sonderregeln.
Z.B. Todesstrafe: bei uns ist sie verboten, in anderen Ländern erlaubt
Äh, bzw. das was du schreibst "Mord -> Vorsatz" ist natürlich richtig. Aber das was du nicht schreibst, aber meinst (Totschlag -> kein Vorsatz) ist falsch.
Ging doch nur um Töten und Morden, mit Totschlag kenn ich mich nicht aus.
Ich meins schon so, wies da steht.
Dann meinst du es aber immer noch falsch. Das Gesetz meint nämlich nicht sondern definiert sehr genau.
Verb "morden" -> Substantiv "Mord"
Verb "töten" -> Substantiv "Totschlag
Neee, bei Totschlag ist ja noch "Schlagen" als Zusatz dabei.
töten -> Tod/Tötung
Kann sein, dass du juristisch recht hast, sprachlich nüsch
Dann ist es müßig, weiterzudiskutieren.
Oder der Fragesteller sollte sich mal bequemen, seine Frage so zu konkretisieren, dass man weiß worüber man hier diskutiert.