Was ist recht begriffserklärung

Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden. Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung , wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht, ein Anspruch oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten. Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Die rechtsphilosophische Richtung der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert werden kann. Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark.

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