Was ist willenserklärung

Mit Willenserklärung bezeichnet man Äußerungen einer Person, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet sind, der eintritt weil der Handelnde ihn will. Zur Abgrenzung siehe unter geschäftsähnliche Handlung und Realakt. Willenserklärungen sind demnach Äußerungen wie: Beispiele:Ich biete Ihnen das Auto für 2500,- an. Ich will von Ihnen diesen Goldring kaufen. Keine Willenserklärungen, da nicht auf Herbeiführung eines geschäftlichen Erfolges gerichtet, sind Äußerungen wie: Beispiele:Ich will am Sonntag Spazieren gehen. Ich weiß nicht, ob ich das Auto kaufen will. Manchmal ergibt sich erst aus den Umständen, ob eine Willenserklärung vorliegt oder nicht. Beispiel: Hebt jemand die Hand, wird dies auf einer Auktion als Willenserklärung verstanden, während es in einem Kaufhaus keine Bedeutung hat. Sagt jemand "Ich hätte gerne ein Brötchen" wird es in einer Bäckerei als Willenserklärung verstanden am Frühstückstisch dagegen nicht. Grundsätzlich kann man zwei Arten von Willenserklärungen unterscheiden, die empfangs­bedürftigen und die nicht empfangs­bedürftigen. Empfangs­bedürftige Willenserklärungen sind Willens­erklärungen, die an eine andere Person gerichtet sind. Nicht empfangs­bedürftige Willenserklärung sind entsprechend solche, die nicht an eine andere Person gerichtet sind. Für Details siehe unter Bestandteile einer Willenserklärung. Für die Frage der Wirksamkeit siehe unter Wirksamkeit einer Willenserklärung. Zum Erklärungswert von Schweigen siehe unter Schweigen.

4 Antworten zur Frage

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Was ist eine "Willenserklärung"?

Ich will mich nicht mit fremden Federn scmücken
lexexakt Rechtslexikon - Glossar
genau - einseitige und zweiseitige rechtsgeschäfte sind nichts weiteres als verträge oder kaufverträge
ganz klasse erklärt, da kann ich nichts mehr hinzufügen
Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine Willenserklärung.
Unter Angebot versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Das Angebot muss bestimmt sein, insbesondere müssen die essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten sein.
Ein Angebot richtet sich in der Regel an eine bestimmte Person ; eine Ausnahme hiervon bildet das Angebot ad incertas personas. Abgegebene Angebote sind bindend, allerdings nicht unbegrenzt. Bei anwesenden Personen ist das Angebot sofort anzunehmen oder abzulehnen, eine spätere Annahme ist nicht möglich, da das Angebot schon unwirksam geworden ist. Bei abwesenden Personen ist eine angemessene Frist zu setzen.
Will der Anbietende die Bindung an ein Angebot vermeiden, so kann er ein freibleibendes Angebot abgeben, das ihm bei Annahme des Angebots erlaubt, durch unverzüglichen Widerspruch das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern.
Zu unterscheiden vom Angebot ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ; klassische Beispiele hierfür sind: Schaufensterauslagen oder Zeitungsanzeigen.Angebot – Wikipedia
herzliche bayern
Eine WE ist die Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer rechtlichen Wirkung gerichtet und rechtlich bindend ist.
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genauer: eine Willenserklärung ist die Äußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, die eintritt, weil sie gewollt ist. Die rechtlich bindende Wirkung ist demgegenüber keine zwingende Voraussetzung einer Willenserklärung, denn auch die Äußerung eines Minderjährigen ist zunächst eine Willenserklärung, wenn auch ohne Zustimmung unwirksam.
Die Willenserklärung ermöglicht den Parteien, durch ein äußerliches Verhalten Rechtsfolgen abhängig von ihrem Willen herbeizuführen.
Die Willenserklärung besteht aus zwei Elementen:
* Wille
* Erklärung
http://www.jurawiki.de/WillensErkl%C3%A4rung

Was ist eine Willenserklärung

Vertragsrechtlich ist eine Willenserklärung einem Einverständnis für einRechtsgeschäft gleichzusetzen. Diese kannst du mündlich oder schriftlich abgeben, aber auch durch schlüssiges Verhalten
bei einem Testament erklärst du deinen letzten Willen.
Und jede andere Willenserklärung beschreibt deinen Willen.
Und solange du nicht entmündigt wurdest, ist dieser Wille für andere bindend.
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
Eine Willenserklärung kann alles mögliche sein - jede nach außen hin erkennbare Äußerung des Willens.
Beispiel : "Ich will Eigentümer dieser Sache werden".