Was hausmeister alles verlangen welche rechte

Hallo ich hab da mal eine frage also es geht um Hausmeister. Meine mutter hat vor etwa paar tagen im trocken raum wo man nur wäsche aufhengen darf tepische gewaschen so das sich im raum etwas wasser gebildet hat. worauf hin wir angesprochen wurden vom hausmeister, er meinte das wäre verbotten und batt uns es nicht nochmal zu machen doch weil der das gebildete wasser im raum entfernen musste tuht er uns jetzt eine rechnugn schicken was wir allerdings nicht in ordnung finden und jetzt meine frage an euch darf der das eig von uns verlangen is das für den extra arbeit oder is das sein recht? und müssen wir das auch zahlen.?

9 Antworten zur Frage

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Was kann ein Hausmeister Alles verlangen und welche rechte hat er?

Wenn euch das Verbot bekannt war , dann ist es rechtens.
Und was heißt überhaupt "Wasser gebildet" und warum musste das entfernt werden?
Ansonsten könntest du mal noch ein bisschen an deiner Rechtschreibung arbeiten, wenn möglich.
Wenn in der Hausordnung steht, dass in dem Raum nur normale Wäsche zum Trocknen aufgehängt werden darf, und ihr habt dem zuwider gehandelt, dann ist das durchaus berechtigt.
In der Hausordnung sind sowohl die Rechte und Pflichten der Bewohner als auch die des Hausmeisters hinterlegt.
Was habt ihr für einen Hausmeister!
Er darf es nicht verlangen weil er dafür eine Firma hätte beauftragen müssen um den Wassserschaden zu beseitigen.
Der Hausmeister hätte es den Hauseigentümer oder Verwalter melden müssen oder denen, von den er bezahlt wird.
Wenn er tollerant gewesen wäre, hätte er ess auch mit euch klären können.
Der Hausmeister ist normalerweise Angestellter des Hausbesitzer und hat für den Hausbesitzer das Haus in Ordnung zu halten und ist Ansprechpartner für die Mieter falls irgendwas im Haus kaputt ist. Bezhalt wird er somit logischerweise auch vom Hausbesitzer.
Ihr seit wie ich annehme einfache Mieter. Ihr hab somit rein rechtlich mit dem Hausmeister gar nichts zu tun. Also kann er euch auch keine Rechnungen stellen.
Wenn er dafür extra bezahlt werden will das er das Wasser in dem Keller aufgeputzt hat, dann muss er sich an seinen Arbeitgeber wenden. Und der kann dann unter Umständen die rechnung an euch wieder weitergeben.
Dazu müsste aber auf dem Schild ganz klar stehen wer sich nicht an die Regeln hält muss für Mehrkosten aufkommen o.ä.
Fazit: Ihr müsst NICHT zahlen und der Hausmeister spielt sich auf.
Meldet das dem Hausbesitzer vielleicht hat der interesse daran das sich sein Hausmeister für seine normale Arbeit nochmal extra bezahlen lässt.
Eigentlich ist es egal ob die Wohnung euch gehört oder gemietet ist.
Der Hausmeister hatte keinen Auftrag von euch das kostenpflichtig zu entfernen. Also hätte er bevor er irgendwelche Anstrengungen unternimmt die über seine normale Hausmeistertätigkeit hinausgehen euch fragen müssen. Tut er das nicht habt ihr nicht die Pflicht das zu bezahlen. Wichtig ist da eben das er euch die Möglichkeit hätte geben müssen das selber zu entfernen. Was ja dann nichts kostet. ich denke immernoch das die Wasserlache nicht besonders groß gewesen sein kann. Das könntest du nochmal etwas genauer ausführen. was auch noch interessant wäre wie hoch die Summe ist die ihr zahlen müsst.
Iss die Summe höher als 100€ würde ich einen Anwalt empfehlen. Aber da ihr ja Eigentümer der Wohnung seid würde ich es einfach lassen und nicht zahlen. Wenn er dann mit nem Anwalt kommt könnt ihr das ja dann auch tun.
Der Hausmeister hätte den Auftrag mit Abspache vom Hausverwalter/besitzer an eine Firma weiter geben können.
Das zum Thema der Rechte eines Hausmeisters.
Es geht nicht darum was er hätte können sondern was er gemacht hat. Und der Hausmeister HAT ja SEIN Putzen in Rechnung gestellt nicht das einer Firma. Das klingt mir auch nicht danach das man das Wasser aufwendig entfernen musste sonder das der HM einfach nur putzen musste mehr nicht.
Es ist was völlig anderes wenn er sich mit der Hausverwaltung abgestimmt hätte oder eine Firma gerufen hätte. Aber das steht in der Frage nicht drin ist also irrelevant.
Im Regelfall vertritt er den Hauseigentümer, nimmt dessen Interessen und Rechte gegenüber den Mietern war.
Wir sind Eigentümmer und wohnen in einer eigentumswohnung wo fast alle eigentümmer sind wir haben auch einen hausmeister und er sagte deutlich das er keine firma sondern es selber wegmachen musste angeblich wäre der ganze raum unter wasser was unmöglich is weil da ein abfluss roh is im boden naja aufjeden fall sagt er das wir diese rechnung zahlen müssen.
Er hätte es mit euch absprechen müssen, ob er es selber machen soll oder eine Firma beauftragen soll. Alles andere ist eine Erschleichung von Leistungen und das ist Rechtswidrig.


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