Was gv ra geschäftskonto machen
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Was darf GV und RA mit Geschäftskonto machen?
GV = Gerichtsvollzieher
RA = Rechtsanwalt
In beiden Fällen ja. Denn möchtest du nicht, dass du später gefahr läufst wegen Falschaussage verurteilt zu werden wirst du über kurz oder lang eh die Hosen runter lassen müssen. Meist dann wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird oder man eine Anfrage bei der Schufa macht. ich weiss das es oft den Ruin bedeutet wenn ein geschäftskonto geschlossen wird und man nicht darüber verfügen kann. Auch wenn dort dann noch Zahlungen eingehen die eigentlich für einen anderern Auftrag bestimmt sind.
Einzige Möglichkeit wäre ein Konto auf den namen eines anderen Familienmitgliedes zu eröffnen bei dem man nicht Kontoinhaber aber Verfügungsberechtigter ist.
Wenn ein Gerichtsvollzieher von einem Anwalt für dessen Mandanten aus einer Forderung, die mit Gerichtsverfahren oder mit einem Mahnbescheid, dem nicht ordnungsgemäß widersprochen wurde, das heisst: Es ist ein rechtskräftiger Titel entstanden, handelt, passiert folgendes:
Der Gerichtsvollzieher prüft, ob er im rahmen des Zwangsvollstreckungsauftrages am Geschäftssitz, bzw. bei Einzelfirma auch am Wohnsitz, pfändbare Gegenstände findet. Ist das der Fall, pfändet er diese. Wenn das nicht möglichist, stellt er für den Gläubiger eine Fruchtlos - Bescheinigung aus. Beauftragt der Gläubiger dann die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, erhält der Schuldner einen Termin dafür. Nimmt er diesen nicht wahr, ergeht ein Haftbefehl und er wird von der Polizei zur Abgabe der Eidestattlichen Versicherung zwangsweise vorgeführt. Verweigert er trotzdem die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, erhält er Erzwingungshaft, solange, bis er bereit ist, diesen EV abzugeben. Im Rahmen diesen EV ist er verpflichtet, alles, auch Konten anzugeben. Tut er es nicht, erhält er später möglicherweise ein Verfahren wegen unkorrekter Abgabe des EV. Die Bankverbindungen werden dem Gläubiger zur Verfügung gestellt und dieser kann eine Kontenpfändung veranlassen. Dies ist eine Sachpfändung und führt normalerweise zur Überweisung des Guthabens an den Gläubiger. Bei Geschäftskonten kann man meines Wissens keinen Schutz dagegen erlangen. Bei Privatkonten könnte man, bevor die Pfändung eingeht, also rechtzeitig, um die Gewährung einer Schutzschrift bitten, die dann den zum Lebensunterhalt je nach Familienstand anerkannten pfändungsfreien Betrag auf diesem Konto schützt, so dass der nicht an den Gläubiger überwiesen werden kann, die Bank ist bei Vorlage dieser Schutzschrift auch verpflichtet, diesen Betrag auszuzahlen.
Vergessen: Diese Schutzschrift kann man beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Handelt es sich denn um private Schulden oder um geschäftliche?