Was fall honorarkraft beachten
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Was muss ich in meinem konkreten Fall als Honorarkraft beachten?
Na, bei monatlichen Einnahmen
bis unter 400,- zählt's ja zu den geringfügigen Beschäftigungen,
ergo zahlt der Arbeitgeber den vollen SV-Beitrag.
Bei den Honorarleistungen ist versicherungstechnisch jeder für sich selbst verantwortlich;
ich kenne auch Kollegen, die z.B. auf eine private Krankenversicherung ganz verzichten.
Aber da Ihr ja bereits, in welcher Form auch immer, bereits versichert seid, könnt Ihr Euch bei Tätigkeiten auf Honorarbasis auf freiwillige SV-Abgaben an die gesetzlichen Versicherungsträger bzw. Beitragszahlungen an Privatversicherungen ganz verzichten.
Noch eine zusätzliche Anmerkung bei der Legung der Honorarabrechnung:
immer den Zusatz
"Die Honorarberechnung erfolgt gemäß
§ 21 Buchst. b / bb UStG. zur Befreiung von der Umsatzsteuer."
mit beifügen - sonst kriegt Ihr bei der Auszahlung vom vereinbarten Honorar die 19% MWSt. abgezogen, welche der Auftraggeber dann ans FiAmt abführt.
Und, nicht vergessen, immer die eigene Einkommenssteuernummer angeben.