Warum radlaufglocken sturmklingeln laut stvo nicht zulässig
StVZO §64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Begründung laut Verkehrsblatt 1960, 473: Das Verbot der Radlaufglocken, mit denen immer wieder Mißbrauch getrieben wurde, soll der Lärmbelästigung entgegenwirken.
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos