Warum ist selbstständige familienpflegerin sachsen kassen nicht anerkannt
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WARUM IST SELBSTSTÄNDIGE FAMILIENPFLEGERIN IN SACHSEN BEI DEN KASSEN NICHT ANERKANNT
wenn sie beruflich arbeiten müssen sie meines Wissens eine qualifizierte Ausbildung als Pflegerin vorweisen und
ein Gewerbeanmelden, haben Sie das?
Ausserdem muß der Patient/die Patientin vom Medizinischen Dienst als pflegebedürftig eingstuft sein.