Warum deutsche reinheitsgebot wie ist anderen ländern geboten

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Warum gibt es überhaupt das deutsche Reinheitsgebot und wie ist es in anderen Ländern mit solchen "Geboten"?

Die erste Erwähnung der Bezeichnung „Reinheitsgebot“ ist in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4. März 1918 belegt. Der Abgeordnete und zugleich Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan Hans Rauch hob bereits damals eine Vorschrift von 1516 als Tradition hervor. Laut dem Leiter des Bayerischen Hauptstaatsarchiv Erich Stahleder wurde der Vorschrift mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ bewusst eine neue Aufgabe übertragen, „die des Promotors in einer zunehmend von der Werbung abhängigen Branche.“ Die Bezeichnung setzte sich jedoch erst allmählich durch, außerhalb Bayerns erst während des Streits um das sogenannte „Süßbier“ in den 1950er-Jahren. Sowohl bayrische als auch außerbayrische Zeitungen berichteten häufig sehr emotional über eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgrund steigender Importe zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern. In Bayern war der Zusatz von Zucker bei der Herstellung von Bier nicht zugelassen. Unter Berufung auf ein „bayrisches Reinheitsgebot“ erreichte schließlich der bayrische Brauerbund in Zusammenarbeit mit der bayrischen Staatsregierung, dass zuckerhaltiges Bier nicht mehr unter der Bezeichnung Bier nach Bayern importiert werden durfte.
Zunächst wurde noch ausschließlich von einem „bayrischen“ Reinheitsgebot gesprochen. Dies änderte sich mit Bestrebungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den 1960er-Jahren zur Harmonisierung des Rechts zur Bierherstellung. Der deutsche Brauer-Bund wehrte sich gemeinsam mit Vertretern der deutschen Regierung gegen eine Importerlaubnis für Biere aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter Berufung auf ein deutsches Reinheitsgebot. Vor allem in den 1980er-Jahren wurde dieses deutsche Reinheitsgebot durch ein umfangreiches Aktionsprogramm der Brauwirtschaft und die mediale Berichterstattung beworben und ausländische Biere als „Chemiebier“ gebrandmarkt.
Seit 1995 findet jährlich am 23. April ein sogenannter Tag des Deutschen Bieres statt, mit dem die deutsche Brauwirtschaft an das Reinheitsgebot erinnern möchte. Dieses Datum wurde gewählt, da am 23. April 1516 für das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung erlassen wurde, die eine Textpassage enthält, auf die sich zumeist bezogen wird, wenn von einem Reinheitsgebot die Rede ist. Inzwischen wird jedoch auch häufig auf andere historische Verordnungen Bezug genommen, um eine lange Tradition des Reinheitsgebots zu betonen. Dabei werden zum Teil auch weitere Wortverbindungen verwendet wie „Münchner Reinheitsgebot“ oder „Weißenseer Reinheitsgebot“.
Warum deutsche reinheitsgebot wie ist anderen ländern geboten
Das geht auf eine lange Tradition bis hin in das 16. Jahrhundert zurück. Man wollte eben eine gewisse Qualität beim Bier sicherstellen. Ursprünglich war es mal das bayrische Reinheitsgebot, das wurde dann irgendwann in Deutschland übernommen.
In der Praxis sieht es so aus, dass auch von ausländischen Brauereien nach dem deutschen Reinheitsgebot produziert wird.
Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut:
Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516
Quelle: Willkommen beim Deutschen Brauer-Bund: Wortlaut des Reinheitsgebotes
Leider lässt sich kein Bild einstellen - sorry
Höhepunkt einer langen Rechtsentwicklung
Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Zugleich ist es der Höhepunkt einer sich über mehrere Jahrhunderte hinweg erstreckenden rechtlichen Entwicklung in Deutschland, bei der es den jeweiligen Obrigkeiten und Instanzen darum ging, durch entsprechende Verordnungen die Qualität des Bieres, ein Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung, zu verbessern. Solche Vorschriften lassen sich übrigens außerhalb Deutschlands bis weit in das vorchristliche Altertum zurückverfolgen.
Erste urkundlich nachweisbare Ansätze in Deutschland:
Augsburg 1156
Auf deutschem Boden gibt es den ersten urkundlich belegten Hinweis aus der Zeit des Kaisers Barbarossa. Dieser gab im Jahr 1156 der Stadt Augsburg eine neue Rechtsverordnung, die berühmte "Justitia Civitatis Augustensis", die das älteste deutsche Stadtrecht ist. Und schon darin ist vom Bier die Rede: "Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden." Die Strafe war übrigens schwer und betrug 5 Gulden, beim dritten Verstoß wurde dem brauenden Wirt die Lizenz entzogen.
Nürnberg 1393
Eine weitere Vorschrift ist aus der Stadt Nürnberg bekannt. Dort durfte auf Beschluss des Stadtrates ab 1393 nur noch Gerste zum Brauen verwendet werden. Die Münchener Stadtverwaltung befahl rund 30 Jahre später, 1420, das Bier nach dem Brauen eine Zeitlang zu lagern.
Regensburg 1447
Die Regensburger beauftragten 1447 ihren Stadtarzt, das in der Stadt gebraute Bier regelmäßig zu kontrollieren und ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, was an Zutaten in das Bier gegeben wurde. Nach den schlechten Erfahrungen des Stadtarztes brachten sie 1453 eine Brauordnung heraus.
München 1363
Um die Qualität des Bieres kümmerten sich schon 1363 auch die Münchener. Sie übertrugen 12 Mitgliedern des Stadtrates die Bieraufsicht. Und 1447 verlangten sie ausdrücklich von den Brauern, dass sie zum Bierbrauen nur Gersten, Hopfen und Wasser verwenden dürfen ".und sonst nichts darein oder darunter tun oder man straffe es fuer valsch".
Herzog Albrecht IV. bestätigte 40 Jahre später diese Forderung des Münchener Stadtrates, denn er hatte erfahren, dass im Norden Deutschlands das Biergeschäft vor allem deshalb blühte, weil die dortigen Zünfte dafür sorgten, dass gutes Bier gebraut wurde.
Weißensee 1434
In der mittelalterlichen Runneburg im thüringischen Weißensee ist 1998 ein bisher unbekanntes Dokument zum Thema Reinheitsgebot entdeckt worden. Die Wirtshausverordnung "Statuta thaberna" von 1434 legt in Artikel 12 fest, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser gebraut werden darf. Darüber hinaus führt sie Strafmaßnahmen für Verstöße gegen die Brauregeln auf.
Herzogtum Bayern-Landshut 1493
Wenig später, im Jahr 1493, folgte Herzog Georg der Reiche nach und erließ für sein gesamtes Herzogtum Bayern - Landshut, das altbayerische Kerngebiet, diese Vorschrift: "Die Bierbrauer und andere sollten nichts zum Bier gebrauchen denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch dieselben Brauer, auch die Bierschenken und andere nichts anderes in das Bier tun - bei Vermeidung von strafe an Leib und Gut."
Alle diese Verordnungen wurden kontrolliert: Bierbeschauer besuchten regelmäßig die Brauer, prüften und versuchten das Bier. Auch sie selbst waren strengen Bestimmungen unterworfen und durften höchstens sechs Prüfungen am Tag vornehmen. Außerdem durften sie an Prüfungstagen weder Speisen zu sich nehmen, die die Geschmacksnerven hätten beeinträchtigen können, noch durften sie Wein trinken oder gar rauchen.
Tag des Reinheitsgebots: 23. April 1516
Verordnungen und Kontrollen trugen nachweislich zur stetigen Qualitätsverbesserung des Bieres bei. Auf diese erfolgreiche Entwicklung ist es auch zurückzuführen, dass am 23. April 1516 beim bayerischen Landständetag - eine Zusammenkunft von Landadel und Ritterschaft - in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. das Reinheitsgebot für alle bayerischen Brauer erlassen wurde.
Waren bis dahin die norddeutschen Brauer aufgrund ihrer strengen Zunftordnung mit ihren Bierqualitäten unerreicht, so änderte sich das. Bayern holte schnell auf, ein Vorteil des süddeutschen Bier- und Braurechts. Hierzu muss man wissen, dass es in Deutschland hinsichtlich des Bieres zwei unterschiedliche Rechtssysteme gab:
Städte - und Zunftrecht im Norden: Im Norden galt Bier während des Mittelalters als "bürgerliche Nahrung" und unterstand bürgerlichem Recht - das sich in den Städten entwickelt hat, und das ihre Bürger erfolgreich gegen Adel und Geistlichkeit vertraten. Deshalb waren hier das Bier betreffend Verordnungen in erster Linie Sache der Stadtverwaltungen und der Zünfte.
Landesrecht im Süden: Im Süden hingegen nahmen die Landesherren direkten Einfluss auf alle Verordnungen, die das Bier betrafen. Das wirkte sich beim Reinheitsgebot besonders positiv aus, denn es galt sofort und flächendeckend in ganz Bayern. Steuerliche Gesichtspunkte standen bei diesem Erlass nicht zur Diskussion. Eine Steuer für einheimisches Bier wird in Bayern auch erst wesentlich später, nämlich 1572, eingeführt. Das strenge Gesetz setzte hingegen einen verbindlichen Qualitätsstandard für ganz Bayern und schob fortan allen Verfälschungen und Panschereien einen Riegel vor. Das bayerische Reinheitsgebot fand nach und nach überall in Deutschland Freunde und Anwendung, auch wenn man die bayerische Vorschrift nicht einfach übernommen hat. Man meinte das gleiche wie in Bayern, aber man sagte es aus unterschiedlichsten Gründen nicht so präzise.
Hamburger Brauordnung von 1695
So etwa in der er neuen Hamburger Brauordnung von 1695, in der die Brauer am süddeutschen Beispiel ermahnt werden, ".daß sie gutes, taugliches Bier brauen, äußersten Fleiß sich angelegen sein lassen, mit untadeligem Korne sich versehen, zu jedem Brau dessen willige Maße tun." Das deutsche Brauhandwerk: Hohe Anforderungen und ausgeprägtes Selbstbewusstsein Es verdient auch festgehalten zu werden, dass die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in das Brauhandwerk im 15. und 16. Jahrhundert außergewöhnlich hoch gesteckt waren: Hierzu gehörte nämlich nicht allein wie in den anderen Handwerken der Nachweis der ehelichen Geburt und der Besitz des Bürgerrechts. Aufgrund des kapitalintensiven Charakters des Brauhandwerkes verliehen z.B. die bayerischen Herzöge, die auch über den Braubann verfügten, das Recht, ein Brauhaus zu errichten und zu führen, nur an einflussreiche und wohlhabende Bürger, die Grundstücksbesitzer waren. Diese herrschaftlich privilegierte Gruppe von Brauherren, die die Brauanlagen im Erbgange besaß, betrieb das Brauen in der Regel nicht selbst, sondern bekleidete Ämter in der Stadt. Die Brauherren beschäftigen in ihren Braustätten zumeist Lohnknechte, Gesellen und Braumeister, von denen viele das subjektive Braurecht besaßen. Aber auch innerhalb dieser nur handwerklich tätigen Mitglieder des Gewerbes vollzog sich in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts die Herausbildung eines privilegierten Personenkreises, desjenigen der Braumeister. Diese schirmten ihren Stand streng ab und setzten erschwerte Eintrittsbedingungen durch. Die strikte Befolgung der Bestimmungen des Reinheitsgebotes ist wohl nicht zuletzt auf das ausgeprägte Standes- und Selbstbewusstsein dieses handwerklichen Zweiges zurückzuführen. Wo es nicht - wie in Bayern - durch die Landesherren verliehene Privilegien gab, haben die strengen Bestimmungen der Zunft und das Selbstverständnis ihrer Mitglieder dazu beigetragen, dass die jeweiligen Brauverordnungen strikt befolgt worden sind.
Übernahme in das Recht nach der Reichsgründung 1871
Wenn man die rechtliche Entstehungsgeschichte des Reinheitsgebotes und die grundlegenden Bedingungen für die Herkunft und Entwicklung des deutschen Brauhandwerks kennt, kann man sich nicht darüber wundern, dass das Reinheitsgebot auch in das verfassungsmäßige deutsche Recht übergegangen und von den deutschen Brauern bis heute konsequent eingehalten worden ist. Die Qualität des nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bieres war derart überzeugend und der Stolz auf die vollendete Beherrschung der Braukunst mit nur vier Rohstoffen zu sehr ausgeprägt, als dass dieses Gesetz hätte ein Opfer der Geschichte werden können.
Recht der Kaiserzeit
Mit der Vereinheitlichung des Rechtes haben nach der Reichsgründung 1871 denn auch andere Staaten das Reinheitsgebot übernommen. Baden übernahm das Reinheitsgebot 1896, Württemberg im Jahr 1900, wenngleich man auch dort schon im 18. Jahrhundert entsprechende Vorschriften erlassen hatte. Ab 1906 galt es im gesamten Reichsgebiet. Es wurde im Biersteuergesetz verankert, in dem es heißt, dass Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden darf.
Weimarer Republik.
Auch die Weimarer Republik übernahm das Reinheitsgebot. Bayern machte 1918 seine Zugehörigkeit zur Republik u.a. davon abhängig, dass das Reinheitsgebot weiter im gesamten Reichsgebiet gelte.
Willkommen beim Deutschen Brauer-Bund: Rechtsentwicklung
Das Reinheitsgebot gibt es nur in Deutschland. Es gibt aber auch Brauereien in aller Welt, die ihr Bier nach diesen Maßstäben brauen.
Das ist ein frühes Verbraucherschutzgesetz. Bevor es das gab war allerlei unschönes im Bier, was die Konsumenten zu arg berauschte und sie starben oder wurden ausgeraubt und dergleichen.
weil früher Bier "gepanscht" wurde - auch mit giftigen Stoffen.
Mittelalter: Als das Brauen schlechten Bieres noch bestraft wurde - DIE WELT


deutschland
Ist der Spruch "Jedem das Seine" in Deutschland wirklich verboten?

- oder verfasungsfeindlichen Organisationen oder so. Was in Deutschland so alles verboten sein soll. Ja,gell?- enthält keine volksverhentzende, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindlich oder sonstige strafbaren Inhalte. -- verbieten. Man kann nur den aussprecher wegen verfassungswiedrigen aussagen belangen, jedoch nicht den spruch. Nein, -- das tun sollte was er möchte, sei es im Einklang mit dem deutschen Gesetz. Der Spruch ist eher positiv zu werten als negativ -warum sollte der Spruch verboten sein? Dieser drückt doch nur -


weltweit
An welchen deutschen und internationalen Gewässern gibt es noch offizielle FKK-Strände?

- Führer von Europa. Da ist alles drin was du suchst aus Deutschland und aus anderen Ländern. Außerdem kannst du dir die Reisekataloge -- Zieselsmaar: Das Gelände Ah, sieht schön aus, das Bad, wie: so mitten im Walde. DAs ist immer gut. Ist wohl auch so -- überall dort FKK machen, wo es Niemanden stört. An der deutschen Ostsee etwa ist es so, dass Nacktbaden selbst häufig -


vergleiche
Was mich schon immer interessiert hat egal in welcher Hinsicht, wie viel Urmensch steckt …

- Häusern, sieht fern und surft im Internet, aber der Mensch ist nicht viel anders als vor vielen tausend Jahren. Würde -- Richtung und nicht von Homo sapiens zu Neandertalern nachgewiesen wurde. Im Jahre 2014 veröffentlichte Svante Pääbo -- de/magazin/nachrichten/wieviel-neandertaler-steckt-in-uns-und-warum-18083/ Mehr als man denkt: Beschützerinstinkt wenn Gefahr -