Waffenbesitz führung d

Angenommen man möchte eine Waffe in Deutschland besorgen. Illegal wäre das denke ich mal deutlich einfacher, aber angenommen man möchte legal vorgehen. Wie genau funktioniert das? Welche Abläufe genau gibt es da? Ich denke man muss erst einmal einen Waffenschein beantragen und dieser gilt dann wahrscheinlich auch nur für das Besitzen der Waffe und nicht für das Führen in der Öffentlichkeit denke ich mal. Dass man wenn man im Schützenverein ist relativ einfach vereinsspezifisch an eine Waffe rankommt, glaube ich auch zu wissen. In Deutschland ist das ja im Gegensatz zu den USA anscheinend sehr sehr schwierig. Aber evtl. kennt sich einer von euch damit genauer aus und kann mir möglichst detailliert so eine Vorgehensweise von Anfang bis Ende erklären. Ach ja ich meine damit vor allem Schusswaffen, ich vergaß das zu erwähnen. Wobei ich denke dass die meisten Nahkampfwaffen wie Schlagstock; Schlagring ebenso schwer legal zu besitzen sind.

4 Antworten zur Frage

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Waffenbesitz/-führung in D.

ich habe dir hier etwas heraus gesucht.
Zuerst mal müsstest Du konkretisieren, ob der Waffenschein für Dich privat sein soll oder beruflich benötigt wird.
Danach richtet sich nämlich auch das Bedürfnis, welches nachgewiesen werden muss und welches auch das größte Hindernis bei einer Antragstellung sein dürfte.
Dieses richtet sich bei einer persönlichen Gefährdung nach § 19 WaffG, bei einer beruflichen Gefährdung nach § 28 WaffG.
§ 19 WaffG sagt:
Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,
1.wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und
2.dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.
Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.
Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.
Ergänzend dazu regelt § 28 WaffG, dass bei beruflichen Waffenträgern die Schutzperson die Voraussetzungen des § 19 WaffG erfüllen muss, damit ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann.
Weiterleitungshinweis
Eine Schusswaffe ist auch über die Mitgliedschaft in einem Schützenverein nicht so ohne weiteres zu erhalten.
Grundsätzlich gibt es für Privatpersonen folgende Möglichkeiten:
Entweder wird die Waffe beruflich benötigt oder aber sie wird aus privaten Gründen benötigt. Hier gibt es die Möglichkeit, als Jäger, als Sportschütze oder als Waffensammler Waffen zu erhalten.
Die Möglichkeiten als Waffensammler sind für 99,9999 % der Bürger wohl kaum machbar, deshalb will ich hier nicht näher darauf eingehen.
Als Jäger erhält eine Waffe, wer u.a. den Jagdschein besitzt und ein Bedürfnis nachweist.
Sportschützen können zur Ausübung des Schießsports ebenfalls erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben. Wie eingangs erwähnt, ist dies jedoch nicht so ohne weiteres möglich. Nicht nur die Mitgliedschaft in einem Verein, in dem die entsprechenden Disziplinen geschossen werden ist erforderlich. Vielmehr muss nachgewiesen sein , dass man regelmäßig und konsequent am Schießtraining mit Vereinswaffen teilgenommen hat. Eine Leistungssteigerung sollte nachgewiesen werden, denn nur dann macht der Erwerb einer eigenen Waffe auch Sinn. Nicht zuletzt muss auch eine Waffensachkundeprüfung abgelegt werden und sowie ein Führungszeugnis erholt werden. Zudem muss ein Nachweis über die sichere Verwahrung der Schusswaffen erbracht werden.
Wer also über den Zeitraum von ein bis zwei Jahren mindestens einmal wöchentlich zum Training geht, dabei Leistungssteigerungen erzielt und sämtliche Vorgaben erfüllt, hat bis dahin schon mal locker einen vierstelligen Betrag ausgegeben. Wer also nicht ernsthaft vorhat, dem Schießsport zu frönen und Waffen "nur mal eben so" besitzen will, wird dies über einen Schützenverein wohl kaum schaffen.
Einfach so" kommt man in Deutschland nicht an eine Schwusswaffe. Es gilt der Grundsatz, möglichst wenig Waffen unters Volk zu bringen.
Möglichkeiten gibt es für Jäger, Sammler/Erben , Sportschützen und , die aus ihrer Lage heraus berechtigt sind.
Es gibt Waffenbesitzkarten und Waffenscheine in verschiedenen Ausführungen, je nach Zweck und Zielführung.
Hättest auch sehr gut als Antwort formulieren können