Vollmacht sich kind kümmern sterben
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Vollmacht ,wer sich um unser Kind kümmern darf wenn wir beide sterben
An so etwas sollte man nicht denken. Wenn ihr eine Person bestimmen wollt, müsst ihr mit dem Notar sprechen. Der kennt alle erforderlichen Bestimmungen.
Ich weiß das man über so etwas nicht nachdenken möchte, aber wenn man nur die Taufpaten zur Verfügung hat muß man so etwas früh genug richtig abklären.
es gibt eine gesetzliche Vormundschaft im Todesfall. Wenn also Personen, egal wer es ist, festlegen möchte gibt es nur den Notar. Der setzt nach deinen Wünschen und Möglichkeiten eine Vollmacht aus. Die wird beim Gericht hinterlegt.
Übrigens muss der Taufpate damit einverstanden sein und auch beim Notar erscheinen. Das wird dir der Notar aber mitteilen.
schön damit haben sie mir schon weitergeholfen
das hoffen wir auch,aber mein Mann ist LKW Fahrer und ich bin auch viel mit dem Auto unterwegs und mann muß ja noch nicht mal Schuld sein. Leider sind es ja oft die anderen
es ist toll , dass ihr weiter denkt. Ich habe auch alles beim Notar geregelt. Meistens passiert dann auch nichts, nur wenn man nichts organisiert hat.
Wir haben das damals über den Notar gemacht, weil wir nicht wollten das im Falle des Falles unser Sohn zu meinen damaligen Schwiegereltern kommt. Es wurde notariell die Taufpatin und ihr Mann dazu bestimmt.
Dann werden wir das mal in Angriff nehmen.
Also liegen bei euch die Beweggründe ähnlich
Geregelt ist, was passiert, wenn ein Elternteil verstirbt. Für den Fall, dass einer stirbt, bekommt das andere Elternteil die Sorge.
"BGB § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
."
Wenn beide sterben, entscheidet das Jugendamt bzw. das Familiengericht zum Wohle des Kindes. Sofern es eine weitere Bezugsperson gibt wird wahrscheinlich denen das Sorgerecht übertragen.
Die Wünsche der Eltern werden dabei mit Sicherheit berücksichtigt, sind aber wohl kaum verbindlich.
Erkundige Dich beim Jugendamt - wir hatten vor über 10 Jahre nach dessen Auskunft formlos aufgesetzt, zu wem unser Kind in einem solchen Fall kommen sollte. Natürlich war das mit denen abgesprochen
Ich habe als Alleinerziehende Witwe dem Jugendamt persönlich ein Schreiben gegeben, in dem steht, wo meine Tochter aufwachsen soll, falls ich auch sterbe, bevor sie 18 ist. Die Dame vom Jugendamt sagte, das in der Regel, der Wunsch der Eltern, berücksichtigt wird. Vorausgesetzt, das Kind möchte es auch so.