Versichert
muss ich mich dann evtl. selbst versichern?
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Wo bin ich versichert wenn ich schülerbafög bekomme und nciht mehr bei meinen eltern versichert bin?
Nirgends. Du musst dich selbst in der KV versichern.
Es kommt auf die Versicherungen an. Bei Hausrat- und Haftpflicht kannst Du bis zum 25. Lebensjahr bei Deinen Eltern versichert sein. Bedingung ist, dass Du kein ein eigenes Einkommen hast.
Also, das ist aber eine kühne Behauptung.
Die meisten von Dir genannten Versicherungen versichern die Kinder bis zum Abschluß der ersten Ausbildung und ggf. auch die folgende Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr. Dies hat mit 25 Jahren nichts zu tun und würde auch bedeuten, daß die meisten Studenten ohne Versicherung wären. Dem ist eben nicht so.
Leider hat diese Regierung, insbesondere Frau Merkel, mit ihrem erneuten Jahrhundertwerk, so die Aussage, dafür gesorgt, daß bisher gesetzlich über die Eltern krankenversicherten Kinder ab 23 Jahren sich selber versichern müssen.
Viel Glück und erg. gerne die Frage.
Krankenkasse - wechsel von gesetzlich nach freiwillig versichert
Wenn Du mit freiwillig Privatversicherung meinst, rate ich dringend ab. Im Alter hast Du horrende Beiträge zu zahlen. Und Chirurgen operieren u. U. der Kohle wegen mehr, als notwendig ist. Bin privat versichert. Würde gern wechseln. Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen mich aber nicht mehr. Zu alt für eine Neumitgliedschaft. Empfinde bei dem Gechäftssinn vieler Ärzte die private Versicherung als großen Nachteil, nicht finanziell , aber der Therapieausweitungen wegen. Und den damit verbundenen Zumutungen und Belastungen. Dass ich selbst Arzt bin , spielt für die gegenwärtige Ärztegeneration keine Rolle.
nein das meinte ich nicht --- aber normal sollte man doch bis auf die höheren Beiträge mit Privatversicherung Vorteile bei den Ärzten haben --- oder nicht? Was meinst du mit Therapieausweitungen?
naja -- aber da kannst du ja als Privatpatient ablehnen. Eine Therapie ablehnen ist ja leicht. Als Kassenpatient hast du meist das umgekehrte Problem: du willst eine Therapie machen, da diese aber noch nicht so etabliert ist zahlt die Kasse das nicht und du musst die veraltete herkömmliche Therapie machen, die schon das letzte mal nicht funktioniert hat. Sowas ist Mist --- aufzwingen kann der Arzt dir nichts. hehe, aber ablehnen. Also insofern verstehe ich das Problem nicht. Der Arzt gibt dir doch nicht erst ne Narkose und dann macht er was er will und danach kriegst du die Rechnung, sondern du musst vorher zustimmen ob du das machen und bezahlen willst was der Arzt vorhat. Hab aber bei Zahnärzten sogar bei Kassenpatienten schon eine Ärztetrickserei erlebt was das betrifft. Ein Hartz4-Bezieher ist kurz vor Silvester seine Zahnbrücke gebrochen, er musste zum Vertretungszahnarzt. Der erste Trick -- der hat 10 Euro abkassiert, obwohl die Vertretung das normal nicht nehmen darf --- Trick dabei: es war die Vertretung der Vertretung -- also die eigentlich registrierte Vertretung war dann auch gerade nicht da -- dieser Trick hilft wohl eher der Kasse -- aber nun der Zusatztrick des Zahnarztes: statt die Brücke nur einfach zu reparieren, hat er eine Methode angewednet die die Kasse nicht zahlt. Er hat dem Hartz4-Empfänger zwar gefragt und dieser hat "ja" gesagt, der Zahnarzt hat aber nie Erwähnt dass dann immense Kosten auf dem Hartz 4 Empfänger zukommen die er selbst tragen muss. Nunja; die Brücke war perferkt -- und die Rechnung kam 1 Woche später --der Typ konnte natürlich die 800 Euro nicht zahlen und wurde deshalb verklagt von einem Geldeintreiber --- zu den 800 Euro kamen noch Mahnkosten und letztendlich musste er das dann in Raten zu 50 Euro von seinem Hartz 4 abstottern.-- so läuft das heute. Eine Klage des Patienten dass er diese Behandlung gar nicht zugestimmt hat kannst du die vorstellen wie aussichtsreich das ist --- der hat keine Chance noch dazu mit Anwalt des Armenrechts und Aussage gegen Aussage wobei der Zahnarzt noch die Helferin als Zeugin hat.
Wer nicht mehr pflichtversichert in der GKV ist, der kann sich freiwillig weiterversichern, und er sollte keine Lücke entstehen lassen. Es gibt zwar die Nachwirkung von einem Monat, d.h. man ist nicht sofort unversichert, aber natürlich wird der Beitrag rückwirkend nachverlangt. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse bringt nichts, weil immer nach der Vorversicherung gefragt wird und es einen unversicherten Zustand schon per Gesetz nicht mehr geben darf. Außerdem gibt es bei den einzelnen gesetzlichen Kassen die 18-monatige Bindungsfrist, man kann also nicht beliebig hin- und herwechseln.