Vermieter verbietet hundehaltung hund übers wochenende pflege

Wie oben erwähnt darf ich keine Hunde halten. Jetzt wurde ich von einer Freundin gefragt, ob ich übers Wochenende auf ihren Hund aufpassen kann. Geht das? Gibt es dazu eindeutige Regelungen oder Grundsatzurteile? Falls es geht: Gibt es eine zeitliche Obergrenze? Falls es nicht geht: Darf mich überhaupt jemand besuchen, wenn er seinen Hund mitbringt? Oder ist das auch ausgeschlossen?

13 Antworten zur Frage

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Vermieter verbietet Hundehaltung. Darf dennoch ein Hund übers Wochenende zur Pflege da sein?

Soweit, so gut.
Erstmal.
Konkret ist folgendes langfristig gewünscht:
Das Tier soll im optimalfall alle 3 Wochen über das Wochenende bei mir zu Pflege sein. Die Frequenz kann auch vergrößert werden. Wichtig ist eigentlich nur, in welcher Frequenz die Hundepflege stattfinden kann.
Doch, du darfst auch ohne Einverständnis des Vermieters einen Hund bis zu drei Tagen in Pflege nehmen.
Hat sich der Mieter in einem Formularmietvertrag verpflichtet, auf die Hundehaltung in seiner Wohnung zu verzichten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen aufzunehmen.
Klick zu diesem Urteil diesen Link an und dann weiter bei -Besuchshund.
Der Hund im Mietrecht
Also darf ich den Vierbeiner durchaus für 3 Tage bei mir haben. Das würde genügen. Gibt es denn auch eine Regelung für die Frequenz?
Also zum Beispiel alle 4 Wochen 3 Tage oder so.
schonmal für deine Mühen.
Aus einer Unregelmäßigkeit darf keine Regelmäßigkeit entstehen. Wenn du diesen Hund alle 4 Wochen übers Wochenende bei dir hast, ist das eine Regelmäßigkeit und da kann dein Vermieter -Nein- sagen. Wenn es aber im Jahr bis zu 4 - 5 Mal ist und dann auch jeweils nur ein paar Tage, kann kein Vermieter etwas sagen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Hund keinen Lärm macht, nichts in der Wohnung oder am Haus kaputt macht und auch nirgendwo im Haus sein Geschäft verrichtet.
Du darfst bis zu 3 Monaten ein Tier in Pflege nehmen.
Allerdings sollte sich das Tier in dieser Zeit als belästigend für die Nachbarschaft erweisen kann auch diese Regelung abgesprochen werden.,
AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.
Ist in einem Mietvertrag ein generelles Hundehaltungsverbot vereinbart, so darf ein Mieter auch nicht den Vierbeiner eines Bekannten zwei- bis dreimal pro Woche für jeweils vier Stunden bei sich beherbergen, weil ansonsten die Möglichkeit bestünde, das Verbot völlig zu unterlaufen, indem der Mieter einen Dritten als Hundehalter vorschiebt, sich tatsächlich aber selbst um das Tier kümmert und es in seine Wohnung auf-nimmt. Quelle:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierh…
WDR 2
, Petora
Deine Links sind leider nicht aufrufbar.
Ansonsten siehe Ergänzung meiner Frage.
Also du darfst laut Mietvertrag keinen Hund halten. Das ist ganz klar geregelt.
Aber du darfst ansonsten machen was du willst. Der Vermieter darf dir z.b. NICHT verbieten Freunde einzuladen die einen Hund haben. Also soweit kann ichs dir sicher sagen.
Für das andere ob du ein Wochenende auf den Hund aufpassen darfst gilt die allgemeine Juristenantwort. Kommt drauf an.
1. Aufjedenfall müsste man wissen was GENAU im Vertrag steht.
2. Dann würde ich sagen ist das beaufsichtigen eines "fremden" Hundes kein Hundehalten im eigentlichen Sinne. Aber das würde ich nich beschwören.
3. Wie groß ist der Hund, über einen kleinen Hund wie einen Chihuahua Pudel oder Mops kann man wohl eher hinwegsehen als über einen Riesen Hund wie nen Rottweiler oder nen Dobermann.
4. Bekommt das der Vermieter überhaupt mit das ein Hund in deiner Wohnung ist. Und kann es sein das er das vielleicht nicht so eng sieht. Siehe Punkt 3
5. Man könnte den Vermieter auch Fragen ob das für ein Wochenende in Ordnung geht, wenn er dann aber NEIN sagt fällt Punkt 4 weg. Wenn du trotz des Direkten Verbots des Vermieters einen Hund in der Wohnung hast dann kannst du Probleme bekommen.
Also alle 3 Wochen wäre ja Regelmäßig.
Und das würde ich SEHR kritisch sehen, das könnte man als Vermieter als Hund halten auslegen, und nicht nur als aufpassen auf Fremden Hund.
Also wenn du das unbedingt machen willst, dann versuche dir wie im Kommentar steht Freunde zu machen. UND mach es nicht regelmäßig alle 3 Wochen sondern mal 3 und mal 4 Wochen. Dann fällt es nicht so auf. Und pass natürlich auch auf das der Hund keinem der anderen Mieter Negativ auffällt.
Bis der Vermieter was sagt haste Zeit, er kann dich dafür nicht direkt aus der Wohnung werfen. Aber sobald er was sagt und es direkt verbietet musst du aufhören. Je geschickter du es anstellst desto länger dauert es bis der Vermieter was sagt.
Wie oben angemerkt handelt es sich um einen Schäferhund, also um einen Großhund.
Ich bin selbst Vermieter und verbiete Haustierhaltung.
Mit einem hund übers Wochenende oder zu Besuch habe ich aber garkein Problem. In Wohnanlagen mit mehreren Nachbarn gehts vor allem um Lärmbelästigung, wenn explizit nur Hunde und nicht generell Haustiere verboten sind. Wenn du auch keine Katzen halten darfst, gehts dem Vermieter wohl eher um die Wohnung, denn Katzen richten teilweise schon hefitge SCHäden an Tapeten und Türen an.
Wenn dein Gasthund in der Lage ist sich ruhig zu verhalten seh ich damit überhaupt kein Problem, kannst ja sicherheritshalber mit dienem Vermieter Rücksprache halten!
Lieben
An sich darfst Du schon, sofern sich andere Mieter im Haus nicht dagegen ausgesprochen haben.
Besser ist aber, bei diesem besonderen Fall mal eine Anfrage beim Vermieter. Das erspart Ärger auf beiden Seiten.
Ihr solltet erst mal testen, wie sich dieses Riesentier anderen Hausbewohnern gegenüber verhält und ihn sich nicht direkt am Haus entleeren lassen.
Der Schäferhund der Tochter meines Nachbarn bellt jeden mit voller Kraft an-und ich habe dann Angst, wenn ich dem begegne, auch wenn der angeblich nichts macht. Ist mir wurscht. Und dann kackt der sich auf unserer Wiese aus, die zum Haus gehört.
Im Prinzip geht es nicht um Urteile, es geht eigentlich nur darum, sich keine Feinde zu schaffen.
Und wenn du das bedenkst, wirst du keine Probleme haben.
Ich bin natürlich als "Herrchen" voreingenommen. Aber ich kann sicher sagen:
Der Hund bellt nicht, es sei denn zur Spielaufforderung gegenüber anderen Hunden.
Der Hund entleert sich nicht vor der Haustüre.
Ich denke nicht, dass der Hund sich 'Feinde' schaffen wird , ich will nur wissen, auf welcher Basis ich mit dem Vermieter im Falle des Falles reden kann.


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