Vermieter schlüssel gemieteten stellplatz geparkten fahrzeugs verlangen

In einer Halle wird ein PKW-Stellplatz vermietet. Der Stellplatz befindet sich auf einer Hebebühne , die der Vermieter hin und wieder privat nutzen möchte. Darum verlangt er im Mietvertrag die Aushändigung eines Zweitschlüssels des geparkten PKW, um diesen ggf. beiseite fahren zu können. Ist das rechtens?

14 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter den Schlüssel des auf einem gemieteten Stellplatz geparkten Fahrzeugs verlangen?

Hm, warum nicht. Muss ja jeder selbst wissen ob er sowas unterschreibt oder nicht.
Würde ich nie machen, unterschreibe ja auch keinen Mietvertrag in dem ich dem Vermieter erlaube einmal im Monat in meinem Bett zu schlafen.
Wenn Du es unterschreibst, schon. Denn dann erklärst Du Dich einverstanden. Und soweit ich weiß, darf er es nicht, also unterschreib es nicht.
ich würde einen solchen Vertrag nicht unterschreiben
Nein, sogar rechtswidrig!
So ein Passus ist schon mal perse nichtig
Es herrscht Vertragsfreiheit, und darum ist das rechtens. Ist ja nicht sittenwidrig.
Vertragsfreiheit ist aber nicht unbegrenzt. Du kannst zwar alles in einen Vertrag reinschreiben, deswegen ist es aber nochlange nicht gültig oder rechtlich ok. Es kann sogar passieren, dass wegen eines ungültigen Passus der komplette Vertrag nichtig ist.
Und sich den Besitz eines Fremdeigentums pauschal über einen Vertrag dieser Art zu beschaffen ist nicht gestattet. Sorry, aber die § muss ich auch erst mal wieder suchen gehen.
Unabhängig davon würde das auch noch die Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben - wenn denn überhaupt in so einem Fall noch versichert wird.
Nun ja, der Hauseigentümer wird ja doch wohl die Salvatorische Klausel eingefügt haben, plietsch wie der ist.
Wenn er Dir den Platz vermietet, obwohl da eien Hebebühne ist, hat er noch lange kein Recht, von Dir den Autoschlüssel zu verlangen.
Wenn Du ihm den Schlüssel nicht gibst, kann er Dir bestenfalls, den Stellplatz wieder kündigen.
Nur in besonderen Fällen , er hat dann aber auch die Verantwortung für das Auto. Er haftet dann für die Sicherheit und Unversehrtheit deines Fahrzeuges. Bei dir ist es vielleicht ein Sonderfall . Wenn du nicht einverstanden bist, mußt du ja den Hebebühnenplatz nicht mieten,
Feuerwehr- und Krankenwagenzufahrt in einer Halle?
Vielleicht noch Intensivstation und Gerätehaus in der Toilette?
Mann oh man
Hab in der Toilette leider schon, Hundehütte, Bar und Disco. Passt kein Gerätehaus mehr hinein, vielleicht besseren Vorchlag?
Na, du kannst ja nicht erst den Vertrag mit ihm schließen und dann den Passus anfechten.
Wenn du unterschrieben hast, ist ein rechtsgültiger Vertrag einstanden, der allenfalls von dir oder von ihm gekündigt werden kann. Und wenn da drinsteht, dass du ihm einen Schlüssel gibst, dann gib ihm einen Schlüssel.
Ich hoffe nur, dass da auch was über Schadenersatz drinsteht für den Fall, dass er den Wagen beschädigt.
Du musst den Platz ja nicht anmieten. Wenn er das so im Vertrag festlegt und Du bist damit einverstanden gibt es nichts auszusetzen.
Allerdings würde ich es mir 2 x überlegen ob dieser Platz das Richtige für mein Auto ist. Hebebühne = Arbeiten wie schweißen, montieren, Öl wechseln; ehe ich meinen Wagen diesem Dreck aussetze, vor allem wegen dem Funkenflug beim Schweißen, schaue ich mich lieber nach einem anderen Platz um.
Nein, natürlich nicht. Bedenke zudem auch die Vorgaben der Versicherung, wenn Schlüssel ohne Kontrolle im Umlauf sind.
Allzeit Gute Fahrt und erg. gerne die Frage.


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