Vermieter partnerin mieters finanzielle auskunft verlangen

Denn laut seiner Meinung, will er das wissen, sollte dem Partner etwas passieren oder er auszieht, ob die Partnerin dann in der Lage wäre, die Miete selbst zu bezahlen. Praktisch geht der Vermieter von vorn herein davon aus, das der Mieter verschwindet und die Frau alleine in der Wohnung bleibt. Sollte man ihn lieber gleich zur Hochzeit einladen und ihm die Eheurkunde zeigen, genauso wie ein ärztliches Attest vom Partner, das er kern gesund ist und die Frau ihn nicht so schnell beerdigen muss? Wie ist hier die Rechtslage? Darf der Vermieter semtliche Auskünfte der Partnerin des Mieters einholen?

13 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter von der Partnerin seines Mieters, finanzielle Auskunft verlangen?

Für ihn darf nur der MIETER selbst relevant sein und niemand sonst.
Wenn der die Miete nicht mehr zahlen kann, kann die Partnerin in den Mietvertrag einsteigen , und DANN bekommt der Vermieter über deren Finanzen -in rechtlichem Rahmen- Auskunft
Lebensgefährte zieht ein: Worauf Sie als Vermieter achten müssen | Hilfe Mietrecht | meineimmobilie.de
Nichteheliche Lebensgemeinschaft im Mietrecht
Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:
Für den Vermieter ist alleine der Mieter maßgeblich. Jedoch gibt sich folgendes Problem: Die Partnerin hat in der Wohnung eigentlich auch nichts verloren! Wenn sie nicht nur ab und zu mal zu Besuch dort ist, sondern dauerhaft zu ihrem Freund ziehen will, dann kann der Vermieter schon darauf bestehen, dass ggf. ein neuer Mietvertrag geschlossen wird.
Schließlich ging er bei der Eingehung des Vertrags davon aus, dass nur eine Person die Wohnung bewohnt. Da ist es klar, dass er sich bei einem Zuzug absichern will, zumal beide nicht verheiratet sind.
Apropos verheiratet: Wenn beide heiraten und sie nun zu ihm in die Wohnung zieht, bedarf es KEINES neuen Mietvertrages.
Das Problem ist, das das Paar den Vermieter informiert hat, ziehen zu wollen und bittete um einen neuen Mietvertrag, da ja nun sicherlich für beide eine andere Miete zählt und auch alle Kosten höher werden. Der Vermieter lehnte ab und forderte daraufhin, die Offenlegung der Einkünfte der Partnerin und begründete es damit, das es ja dazu kommen könne, das sie dort mal alleine wohnen könnte. Er willigte so nicht ein, das das Paar zusammen zieht und einen neuen Mietvertrag bekommt. Praktisch verweigerte er dem Paar das zusammen ziehen.
Der Vermieter hat dem Mieter nichts zu verweigern, insbesondere nicht das Zusammenleben mit einem Lebensgefährten. Solange dadurch keine Überbelegung entsteht, hat der Vermieter keinerlei Handhabe dagegen, wohl aber einen Auskunftsanspruch: die Zahl der Bewohner muss ihm natürlich bekannt gemacht werden, weil diese in der Regel Einfluss auf die Abrechnung der Nebenkosten hat.
ach Käse, dürfen darf er es nicht. Er kann dan den Mietvertrag verweigern. Das ist sein Recht. Besteht ein gültiger Vertrag hat er dazu kein Recht.
er kann ja einen chufa oder wie das heist beantragen wenn es ihn intressiert.ich finde das geht ihn nichts an
Ich glaube auch, das ihn das nichts angeht.
Der Vermieter kann keinen "chufa oder wie das heißt" beantragen.
ich war der Meinung das er bei einer Vermietung das kann,wie stellt er dann fest ob ein Mieter das nötige Geld zum mieten einer Wohnung hat?
Der Vermieter hat keinerlei Anspruch auf finanzielle Auskünfte seitens eines Lebenspartners, mit dem er keinerlei Vertragsverhältnis hat.
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass der Mieter verschwindet, würde das zunächst den Mietvertrag nicht berühren.
Im Erbfall würde der Mietvertrag auf den oder die Erben übergehen.
PS: auf die Miete hat die Anzahl der Bewohner grundsätzlich keinen Einfluss, in der Regel aber auf die Höhe der Nebenkosten.
Also ich weiß es nicht aber mein Gefühl sagt mir: Schwachsinn
Der Meinung bin ich ehrlich gesagt auch.