Vermieter mietpartei nebenkostenabrechnung mieterhöhung zukommen lassen

Als einzige von derzeit drei Mietparteien eines Mehrfamilienhauses haben wir eine Nebenkostenabrechnung mit deftiger Nachzahlung sowie eine nicht minder deftige Mieterhöhung erhalten. Die übrigen beiden Parteien erhielten weder das eine Nebenkostenabrechnung, somit auch keine Nachzahlungsaufforderung und auch keine Mieterhöhung? Ist das rechtens?

13 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter nur einer Mietpartei eine Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung zukommen lassen?

Das sieht so aus als ob er euch loswerden will.
Die Nebenkostenabrechnungen sollten eigentlich alle bekommen da der Abrechnungszyklus ja für alle gleich ist. Von daher ist das schon ein wenig komisch und die Nebenkostenabrechnung sollte genau geprüft werden. Insbesondere Verteilungsschlüssel. Weiterhin kann er nur die Nebenkosten geltend machen welche im Mietvertrag festgelegt sind.
Zur Mieterhöhung: 20% in 2 Jahren sind machbar, prüfe mal ob nicht die Nebenkostenvorrauszahlung erhöht wurde statt der Miete. Zu wenig Infos bezüglich des Mietvertrages, so kann man dsa nicht viel sagen.
Beides Miete und Vorauszahlung wurden erhöht.
Vorrauszahlung ist möglich wenn die Nachzahlung entsprechend hoch war.
Bei der Miete muß man schauen wieviel.
Für die Nebenkosten kann der Vermieter ja auch nichts. Nur schauen ob er richtig umlegt. Man darf die original Rechnungen einsehen. Es gibt da auch schwarze Schaafe die gerne ein wenig Schmuh machen
Da müssten aber auch die anderen Mieter Abrechnungen erhalten, die Nebenkosten steigen entsprechend bei denen auch.
Vielleichzt haben die schon im Jahr davor eine Erhöhung bekommen und brauchen in diesem Jahr nicht viel nachzahlen.
Wie ist der Abrechnungszyklus? Die die für ein volles Jahr oder anteilig?
Eine Abrechnung haben sie in den letzten Jahren nicht erhalten, d.h. noch nie erhalten.
Ungewöhnlich, sind die mit dem Vermieter verwandt? Aber ist ja auch egal solange deine Abrechnung stimmt. also genau prüfen. Wenn der Vermieter den anderen das schenkt sein problem
Abrechnungszeitraum ist ein Kalenderjahr.
nein, ich bin verwandt, das ist ja das, was mich fuchst.
Abgesehen davon hat er eine leerstehende Wohnung mit umgelegt.
das ist auf jeden Fall nicht zulässig mit der leerstehende Wohnung, Summe abziehen!
Die lieber Verwandtschaft, zum Glück vermiete ich niemals an Freunde und Verwandte.
Die Nebenkostenabrechnung muss grundsätzlich *jede* Partei einmal im Jahr kriegen. Das hilft Euch aber nix, da können sich höchstens die anderen Parteien beschweren, wenn er da keine schickt. Kann es sein, dass er Euch eine Sonderabrechnung unterjährig ausgestellt hat, weil vielleicht Eure Heizkosten etc. entschieden über dem Durchschnitt liegen? Das müsste m.w. möglich sein. Ne Mieterhöhung ist die Sache zwischen Eurem Vermieter und Euch, solange er in den gesetzlichen Grenzen bleibt ist er nicht verpflichtet, alle Mieten im Haus gleich zu erhöhen gute und zu rechtfertigende.
Uli
Hat er nicht, die Wohnungen sind alle im gleichen Zustand, und die Mitmieter werden sich nicht beschweren, da keine Erhöhungen auf sie zukommen.
Ein Grund, warum die anderen Mieter keine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, könnte sein, daß diese eine Rückzahlung zu erhalten haben. Diese hätte in dem Fall der Vermieter rechtswidrig einbehalten. Ich habe einen solchen Fall schon erlebt. Du solltest mal mit den anderen Mietern sprechen. Zur Mieterhöhung kann ich nicht mehr sagen als meine Vorredner.


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