Vermieter kellerausgang zumauern

Wir haben uns ein Musterprojekt unseres Vermieters bei einem Nachbarn angesehen. Die Wohnlage des Nachbarn ist die gleiche wie unsere, Eckeingang. Dort wurden die Kellerausgänge gerade zum Garten hin verlegt um die Bolkone aufstellen zu können. Wir haben es so beim Nachbarn gesehen und den Balkon beim Vemieter beantragt. Sie beigefügtes Bild. Da unser Vermieter nun argumentiert das es kaufmännisch zu teuer wäre, werden die Kellerausgänge an Häusern mit Eckeingang zugemauert. Ist das rechtmäßig? Können wir ein Gegenargument bringen? Da wir das nicht möchten und es meinen Eltern nicht zuzumuten ist die Wäsche vom Keller nach oben zur Haustüre und dann in den Garten zu tragen, haben wir dieses bisher abgelehnt. Der Vermieter hat schon neue Fenster und Balkontüren in den Wohnungen installiert. Aber das Projekt nun auf "Eis" gelegt, bis wir damit einverstanden sind den Kellerausgang zumauern zu lassen. Ist das Brandschutzrechtlich ok? Gibt es Bestimmungen die das zumauern des Kellerausganges verbieten? Darf der Vermieter eigenlich nach Besichtignung des Projektes so einschlägige Änderungen vornehemen? Für Antworten und Rechtshilfen währe ich dankbar.

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Darf der Vermieter den Kellerausgang zumauern?

So lange ihr damit nicht einverstanden seid, darf das Haus nicht umgebaut werden. Die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Vorschriften überwacht die Baubehörde. Das ist nicht eure Sache als Mieter.
Schade dachte irgendjemand könnte nir "rechtliche" Hilfe geben, das ein "Fachanwalt" da weiterhelfen kann wusste ich auch, nur dieser Weg ist der Letzte den ich gehen wollte, und solange Wir den Kellerausgang nicht zumauern lassen ist das "Projekt" vom Vermieter auf "Eis" gelegt worden. für das Kopfzerbrechen.