Vermieter hausverbot erteilen

Wir haben eine Mieterin im D- Geschoss wohnen die oft Party mit 2 Kumpanen macht, dabei viel Alkohol fliesst,laute Musik spielt und rumpoltert.In der Wothung da drunter ist an schlafen nicht zu denken,bis 3,00 morgens.Die Polizei war schon mehrmals deshalb da.Sie kann nichts tun als nur ermahnen.Die MIeterin öffnet nie.Kann ich als Vermieter den Kumpanen Hausverbot erteilen?Die Namen der Kumpanen kenne ich aber nicht.

7 Antworten zur Frage

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Kann ich als Vermieter Hausverbot erteilen?

Nein , kannst Du nicht. Karljoerg liegt da falsch. Du darfst keinem Besuch der Mieterin die Wohnung verwehren, weil du mit der Vermietung einen Teil Deines Hausrechts an die Mieterin abgegeben hast ,für ihre Wohnung hat sie nun das Hausrecht.
Statt Ermahnen durch die Polizei : Du mußt Anzeige erstatten , daß kostet Geld und hilft bei einer Räumungsklage.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, Dritten Hausverbot für die Mieträume seines Mieters zu verhängen.
Es gibt Ausnahmefälle wie Vandalismus oder sonstige strafbare Handlungen, aber im Normalfall entscheidet der Mieter, wer sich in seiner Wohnung aufhalten darf und wer nicht.
Umso mehr sehe ich hier die Wichtigkeit einer Anzeige, bzw. Strafverfahren.
Genau dieses würde ich dem Vermieter zeitgleich mitteilen.
Hausverbot vom Vermieter - Mietrecht - JuraForum.de
Hausverbot erteilen kann der Vermieter nur, wenn es durch den Besuch der Mieterin dazu kommen würde, dass andere Mieter des Mietshauses von dem Besuch der Mieterin gefährdet würden.
Hier habe ich noch was gefunden betr. die Lärmbelästigung, die durch die Mieterin und deren Besuch bis in die tiefe Nacht verursacht wird:
Urteil zu: fristlose Kündigung Ruhestörung
Wer in einem Mehrfamilienhaus die Nachtruhe des Öfteren durch überlaute Musik stört, muss nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen. Ihm droht auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Störung des Hausfriedens. Stellt der Mieter die Ruhestörung trotz Abmahnung durch den Vermieter nicht ab, ist die Kündigung gerechtfertigt. Dass es nach der Kündigung nicht mehr zu Beeinträchtigungen kam, ist für die Begründetheit des Räumungsanspruchs unerheblich.
Beschluss des vom 15.04.2008
32 S 1/08
Justiz Bayern online
Quelle:
Mietrecht & Sonstiges
fristlose Kündigung Ruhestörung
. Fristlose Kündigung wegen nächtlicher Ruhestörung Urteil zu: fristlose Kündigung Ruhestörung Wer in einem Mehrfamilienhaus die Nachtruhe des Öfteren durch überlaute Musik stört, muss nicht nur mit der Verärgerung der Nachbarn rechnen. Ihm droht auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Störung des Hausfriedens. Stellt der Mieter die Ruhestörung trotz Abmahnung durch den Vermieter nicht ab, ist die Kündigung gerechtfertigt. Dass es nach der Kündigung nicht mehr zu Beeinträchtigungen kam, ist für die.
Quelle und mehr:
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Ruhestoerung.htm
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Ich würde mich an Deiner Stelle mal bei der kostenlosen Rechtsauskunft des für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgerichts erkundigen, welche Möglichkeiten Du hast um dem allem ein Ende zu setzen oder bei einem Rechtsanwalt.
Hier noch was, was vielleicht für Dich interessant sein könnte:
MIETRECHTSLEXIKON
www.mietrechtslexikon.de - Das Lexikon mit der garantierten Antwort
Hausrecht, Hausverbote
Der Eigentümer/Vermieter kann prinzipiell jederzeit und ohne Angabe von Gründen jedem unberechtigten Dritten das Betreten von Haus und Grundstück untersagen. Jede Zuwiderhandlung ist Hausfriedensbruch. Die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft kann jedoch nur aufgrund eines Strafantrags erfolgen § 123 StGB.
Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> BesuchBGH NJW 80, 700AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673).
In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen.
Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räu-mungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden.
Mietrecht 01 - 2005 Hausverbot Mietrechtlexikon
Mietrecht : Hausverbote, Hausrecht
Und hier kannst Du was über die Abmahnung lesen:
Mietrecht: Die Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung
Interessant wird es bei der Frage : Wie das Hausverbot durchsetzen , schon beim Aussprechen braucht es ja Zeugen.
So wie das verstehe, muss der Vermieter erst mal an die Mieterin eine Abmahnung schreiben. Die sollte er am besten per Einschreiben der Mieterin zukommen lassen oder mit einem Zeugen gemeinsam in den Briefkasten der Mieterin werfen oder wenn möglich persönlich der Mieterin übergeben. Das Einschreiben sollte am besten ein Einschreiben mit Rückschein sein.
Zeugen, dass es durch den Besuch der Mieterin zu Ruhestörung kam, können doch andere Mieter des Miethauses sein.
Bist Du sicher? Ich meine sie hat die Sache gemietet. Da darf der Vermieter nicht bestimmen, wer in ihrer Wohnung sein darf und wer nicht.
Der VM kann unter diesen Umständen "Störung des häuslichen Friedens" oder "Nichteinhaltung der Hausordnung" den nicht als Mieter eingeragenen Besuchern ein zeitlich begrenztwes Hausverbot erteilen