Z b agentur arbeit arge sozialamt arbeitssuchenden arbeitslosen hausverbot erteilen

Einfach mal als Beispiel: Jemand, der arbeitssuchend oder arbeitslos ist, pöbelt jemanden bei einem der o.g. Ämtern an. Ist es möglich, diesem dort Hausverbot zu erteilen, obwohl der PÖbelnde sich ja regelmäßig bei den o.g. Ämtern melden muss.

5 Antworten zur Frage

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Kann z.B. die Agentur für Arbeit, Arge, Sozialamt einem Arbeitssuchenden, Arbeitslosen Hausverbot erteilen?

ja,die Agentur kann Hausverbot erteilen,sie hat das Hausrecht,besonders in dem von dir geschilderten fiktiven Fall.
http://www.no-racism.mobi/hausverbot.pdf
Aber wie hat derjenige, der dann Hausverbot erteilt bekommen hat, die Möglichkeit, sich dort zu melden?
Er muss doch normalerweise regelmäßig dort vorsprechen.
lies mal die PDF Datei,dem Pöbelnden muss selbstverständlich die Möglichkeit gegeben werden,seine Ansprüche geltent zu machen.
Ja, Entschuldigung.
Ich kam nicht sofort dazu, deinen Link zu lesen.
Lena1Leon2
Bei gerechtfertigtem Hausverbot kann der AL termingerecht anrufen; der Sachbearbeiter sagt ihm dann, was er zu tun hat.


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