Vermieter einfach nachbesserungsauftrag auslösen

Ich bin aus meinem WG-Zimmer ausgezogen, der Vermieter hat eine Nachbesserung der Wand verlangt und wir haben vereinbart, dass er mir Angabote zukommen lässt. Gestern habe ich einen Brief mit einem Angebot und der Information erhalten, dass der Auftrag schon ausgelöst. Ich hatte nicht die Möglichkeit mich um andere Angebote zu bemühmen oder meine Zustimmung zum Auslösen des Auftrags geben. Muss ich die Rechnung bezahlen?

7 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter einfach einen Nachbesserungsauftrag auslösen?

Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Der Vermieter hat mit Deiner Zustimmung Angebote eingeholt und dann das günstigste beauftragt.
Warum hast Du Dich nicht gleich selbst um Angebote gekümmert? Wenn es nicht gerade überteuert ist, solltest Du die Kosten übernehmen und nicht noch lange streiten. Dass Du zur Nachbesserung grundsätzlich verpflichtet bist, hast Du ja selbst schon geschrieben.
für Deinen Kommentar. Meine Antwort darauf findest Du unter diesem.
Der Fall lässt sich ohne anwaltliche Hilfe nicht klären. So ist es sicherlich Fakt, dass Du beim Auszug das Zimmer in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben musstest - dem aber Deines Erachtens nicht nachgekommen bist.
Hier taucht bereits die erste Frage auf - war das Zimmer -aus rechtlicher Sicht/die von Deiner Sichtweise ja durchaus abweichen kann- in einem ordnungsgemäßen Zustand oder nicht.
Unterstellen wir nun einmal, dass das Zimmer nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurde - so ist fraglich, ob bspw. die Entfernung von Tapete und eventuellen Bohrlöchern etc. ausreichen würde, um den Zustand entsprechend herzustellen. Fraglich ist dann wiederum auch, welche Kosten genau und wofür der Vermieter Dir in Rechnung setzen lassen will -- Du solltest Dich also unbedingt an einen Anwalt wenden. Da Du in einem WG Zimmer lebtest, unterstelle ich einfach mal, dass Du nur ein geringes Einkommen hast - in einem solchen Fall kann man beim Amtsgericht oder alternativ beim Anwalt einen Antrag auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe stellen.Um´s kurz zu machen: Ruf einen Fachanwalt für Mietrecht an, vereinbare mit diesem einen Termin und weise bereits im Telefonat darauf hin, dass Du die anwaltliche Beratung nur in Anspruch nehmen kannst, wenn der Beratungshilfe stattgegeben wird - er wird alles weitere mit Dir klären. Hier findest Du Infos zu den Hilfen: http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Beratungshilfe_und_Prozesskostenhilfe_bo.html
Warum bei einem Mißverständnis gleich die große Keule?
Aus der Frage: ".der Vermieter hat eine Nachbesserung. verlangt und wir haben vereinbart, dass er mir Angabote zukommen lässt."
Bis dahin ist es doch unstrittig. Daneben gegangen ist es, als der Vermieter ohne Rücksprache bereits den Auftrag ausgelöst hat. Es kann also maximal um die Geschäftsführung ohne Auftrag gehen.
Weil
aGuidelines hier die Frage ist, ob bspw. tapeziert werden soll - die Kosten dürfen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem ehemaligen Mieter in Rechnung gestellt werden - lediglich ggf. das Entfernen der Tapete. Wobei hier auch fraglich ist, ob der Gast in der Lage ist selbst einzuschätzen, ob ein Entfernen der Tapete rechtlich tatsächlich erforderlich ist.
c selbst auf´s Glatteis begeben hat und die Kosten nunmehr selbst tragen muss
e) ich habe schon Pferde ko. sehen Mietrecht ist wie Glücksspiel - manchmal gewinnt man ganz unerwartet.
Mietrecht ist wie Glücksspiel - manchmal gewinnt man ganz unerwartet."
Man kann aber auch verlieren. Zudem vermute ich einfach mal, dass der Vermieter noch die Kaution hat.
1. Ob der Vermieter die Kaution hat oder nicht spielt keine Rolle. Es ändert nichts am rechtlichen Sachverhalt.
2. Verlieren kann der Gast nichts, wenn die Abrechnung im Rahmen der Beratungshilfe möglich ist.
3. Es ist aus praktischer Erfahrung zu erwarten, dass Positionen abgerechnet werden, die nicht in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen.
4. Es sind hier noch weitere Faktoren unbekannt, die ggf. bereits dazu geführt haben, dass sich der Vermieter die Kosten selbst aufgebrummt hat. Aber auch dazu darf ich hier nicht mehr schreiben, als ich bereits getan habe.
5. Des Weiteren hast Du den Sachverhalt - ohne genaue Kenntnis der Sachlage und Rechnungspositionen - beurteilt. Aber auch hier greifen wieder die guidelines = selbst bei Kenntnis aller Fakten, dürften wir diese nicht abschließend bewerten.
6. Der Gast hat hier hervorgehoben, dass die Beauftragung ohne Einholung eines Einverständnisses erfolgte.
7. Der Gast könnte sich natürlich an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale wenden - bei dem einen muss er Mitglied sein, beim anderen eine geringe Gebühr zahlen - der Anwalt ist kostenlos
8. Fraglich ist auch, ob Zeugen bei den Gesprächen anwesend waren oder ggf. Schriftverkehr geführt wurde.
9. und und und


miete
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


mietkaution
Verzichtet der Vermieter mit Rückgabe der Mietkaution auf alle weiteren Ansprüche?

- abnahme der Wohnung als noch nicht erfolgt. Hat der Vermieter dir die Kaution ausgehändigt ohne eine Abnahme zu machen -- hat mir entgegenkommenderweise bereits beim Auszug die Mietkaution ausgehändigt. Hat er damit auf alle weiteren Ansprüche -


rückzahlung
Privatschulden - Wie zurück bekommen?

- unmöglich. Und natürlich kannst Du den Schuldner auf Rückzahlung verklagen. Vorab kannst du auch Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid -