Verjährungsfristen privaten artzrechnungen nach goä
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Verjährungsfristen von privaten Artzrechnungen nach GOÄ
Es greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist handelt es sich um eine sogenannte Ultimoverjährung. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Insoweit ähnelt der neue § 199 BGB der bisherigen Regelung zum Verjährungsbeginn
hier findest du noch genauere Infos,Aber die Rechnung wirst du zahlen müssen.
http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm