Verjährung schulden aus darlehensvertrag

Hallo, ich habe 1991 eine sog. "Schrottimmobilie" gekauft, finanziert über Darlehen. Im Jahr 2000 die Zahlungen an die Bank eingestellt. 2001 kam die Forderung zur sofortigen Rückzahlung in einer Summe. Seit dem haben ich von der Bank nichts mehr gehört, kein Schreiben, kein Anruf. Sind die Forderungen der Bank nun Verjährt?

5 Antworten zur Frage

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Verjährung Schulden aus Darlehensvertrag

Nein, die verjähren 2021, also in dreißig Jahren
Kann mor fast nicht vorstellen das die Bank dich vergessen hat,aber eigentlich hätte sie den Betrag nach 2 Jahren Mahnen müssen.Wenn sie aber im Grundbuch steht,was bei einer Vollfinanzierung wahrscheinlich ist kann sie die Immobilie jederzeit Verkaufen.
Wenn Du Glück hast, sind die Schulden bereits verjährt, vorausgesetzt, das die BAnk wirklich keinen Versuch mehr unternommen hat, das Geld einzutreiben, also weder gemahnt hat, noch über Inkasso oder über ein gerichtliches Mahnverfahren.
Nach der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist inzwischen 3 Jahre.
Allerdings beträgt sie 30 Jahre für "Gewährleistungsansprüche bei im Grundbuch eingetragenen Rechten " Ein Haken bei der rechtlichen Beurteilung liegt jedoch darin, dass die Forderungen aus der Zeit vor der Reform stammen. Es gibt dazu zwar Überleitungsvorschriften , doch wie die genau in Deinem Fall anzuwenden sind, vermag ich nicht zu beurteilen.
Das Beste wäre, Du lässt Dich bereits jetzt schon von einem Rechtsanwalt beraten - immerhin wird es ja nicht um wenig Geld gehen. Wenn dann eventuell die Bank doch an Dich herantritt, weißt Du, wie Du mit der Forderung unmzugehen hast.
Vielleicht hält die Bank aber auch nur deshalb schon so still, weil sie Ansprüche deinerseits an die Bank fürchtet. Wenn ich mich recht erinnere, hat es in den letzten Jahren mehrere Gerichtsurteile zu der Rechtmäßigkeit von Darlehensverträgen bei Schrottimmobilien gegeben. Unter Umständen kannst Du sogar Forderungen gegen die Bank erheben, wenn sie nicht bereits verjährt sein sollten.
Deshalb noch mal mein Rat: Zieh einen echten Anwalt hinzu.
schon so still. =. schon so LANGE still. *g
ohne guggemals Beitrag gelesen zu haben, hätte ich gesagt:
keinesfalls sind die Forderungen verjährt.
Es bauen sich nur unmerklich immer größere Schulden durch Zinsen etc. auf.
Irgendwann wird dir ein Mahnbescheid ins Haus flattern.
Meist, eigentlich immer, unterwirft man sich bei Darlehensabschluss der persönlichen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes privates Vermögen.
Nach nochmaligem Lesen des Beitrages jedoch, frage ich an, ob das stimmt, was g. da sagte, denn da wären eine ganze Menge ja richtig ihre Probleme los.
Mahnen der Bank reicht m. E. übrigens nicht, es muss immer mind. ein zugestellter Mahnbescheid her, denn nur der unterbricht die Gewährleistungs- bzw. die Verjährungsfrist.
Was ist denn, wenn man z. B. 5-6 Jahre einen Kredit nicht mehr bedient, die Bank den Kredit NICHT, wie in seinem Fall, kündigt, aber auch nicht mahnt, die Forderung, was ja gerade gerne gemacht wird, an eine Gesellschaft verkauft, wie sieht Ihr das bezüglich der Verjährung?
Ein mehr als interessantes Thema hier.!
für alle professionellen Antworten
R.
Es gibt drei Probleme bei dieser Fragedes Gastes, die ich auch nicht vollständig durchschaue, da ich eben keine Rechtsanwältin bin:
1. Werden "normale" Darlehen, also die banküblichen Kredite in der Verjährung anders behandelt als Hypothekendarlehen?
2. Inwieweit spielt die Tatsache eine Rolle, dass die Forderungen noch unter dem alten Schuldrecht entstanden sind?
3. Wie genau lauten die Sachverhalte, die zu den Urteilen wegen der Schrottimmobilien geführt haben? Ich meine mich zu erinnern, dass es vor längerem mal richtig Zoff um die Barmenia Bausparkasse gab, die eben solchen Bauschrott als Steuersparmodelle mit Krediten bestückt hat.
Das auseinanderzudröseln werde ich aber tunlichst einem richtigen Rechtsanwalt überlassen, der den ganzen Tag nichts anderes macht, als in Gesetzen herumzuwühlen. Ich bin zwar ein fachkundiger Laie, aber eben doch kein professioneller Experte auf diesem Gebiet.