Verjährung forderungen aus werkverträgen

Ich habe 2003 per Werkvertrag ein Fertighaus gekauft. Die Zahlungen wurde entsprechend dem Werkvertrag in 5 Tranchen nach Bautenfortschritt geleistet. Eine letzte Restzahlung wurde bis heute nicht durch den Hersteller abgefordert. Abhnahme des Hauses durch den Bauleiter des Herstelle ist jedoch in 2003 erfolgt. Wann verjährt dieser Restbetrag? Immerhin geht es um einen erheblichen Betrag.

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Verjährung von Forderungen aus Werkverträgen

Generell gilt immer 3 Jahre zum Jahresende nach Entstehung der Forderung. Wäre also der 31.12.2006. Es kann aber unter Umständen auch eine Hemmung / Verzögerung dieser Frist geben, dazu müsste man sich Deinen Vertrag mal anschauen. Wende dich am besten an einen Anwalt, bereits ab einem Einsatz von 15 Euro kannst Du sowas bei Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de klären lassen.