Verjährung forderungen aus werkverträgen
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Verjährung von Forderungen aus Werkverträgen
Generell gilt immer 3 Jahre zum Jahresende nach Entstehung der Forderung. Wäre also der 31.12.2006. Es kann aber unter Umständen auch eine Hemmung / Verzögerung dieser Frist geben, dazu müsste man sich Deinen Vertrag mal anschauen. Wende dich am besten an einen Anwalt, bereits ab einem Einsatz von 15 Euro kannst Du sowas beiRechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.deklären lassen.