Verjährt schuldanerkenntnis

Hallo! Habe am 15.02.1998 eine Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Seit diesem Tag habe ich keinerlei schriftliche Nachricht bekommen. Eine Auflistung war nicht dabei, nur Betrag und mtl. Rate. jetzt nach uüber 9 Jahren liegt ein Schreiben vom Anwalt vor mir. Der verlangt von mir das ich vor einem Notar eine vollstreckbare Urkunde errichten lasse. kann ich dazu gezwungen werden?

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Verjährt eine Schuldanerkenntnis

Nein, mach das bloß nicht!
Dadurch würdest Du die Schuld mit allen aufgelaufenen Zinsen anerkennen. Sollte eine Forderung kommen, erhebe zuerst einmal den Einspruch der Zinsverjährung nach BGB. Näheres kann dir eine Anwalt oder die Verbraucherberatung sagen.

Wann verjährt ein Schuldanerkenntnis?

Nur ein notariell beurkundetes oder in einem gerichtlichen Vergleich festgehaltenes Schuldanerkenntnis ist ein 30 Jahre vollstreckbarer Titel.
Ein einfaches Schuldanerkenntnis ist zwar auch wirksam. Aber man muss es ggf. erst einklagen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Sonst verjährt auch die anerkannte Forderung nach 3 Jahren, denn § 197 BGB zählt das Anerkenntnis nicht auf.