Verbraucherschutz rückgabe ware anspruch geld

BH und Slip für 169,45€ gekauft. Der BH des von mir ausgesuchten Art.war nicht in der gewünschten Gr. vorrätig. Versprechen:Kann in anderer Gr.bestellt werden, falls er doch nicht paßt. Art. wurde als Geschenk verpackt und bei Abholung sogar erklärt, daß man schon die andere Gr. bestellt hätte.BH paßte nicht, nun wird erklärt, Modell gibt es überhaupt nicht in der gewünschten Gr.Soll im Katalog was anderes aussuchen.Zu einem fest verein-barten Treffen mit der Chefin wartete ich 40 min.vergeblich. Nun wünsche ich Geld zurück. Habe ich darauf ein Recht? Dieses "Geld zurück" habe ich schon einmal erbeten, Chefin weigert sich.

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Verbraucherschutz bei Rückgabe einer Ware - Anspruch auf Geld?

Du bist zwar rein theoretisch im Recht, kannst dieses aber nicht beweisen, da Dir das Versprechen des Umtausches nicht schriftlich gegeben wurde. Ohne so ein beweisbares Versprechen gilt, dass Du überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Umtausch hast, sondern voll auf die Kulanz des Ladens angewiesen bist. Da die meisten Geschäfte heutzutage in so einem Fall kulant reagieren ist das Verhalten dieses Ladens eigentlich eine Frechheit.
Ich würde den Vorgang nochmal *freundlich* schriftlich festhalten und diesen Brief dem Inhaber zukommen lassen. Sollte das nichts bringen, würde ich die Sache Publik machen um wenigstens und auch dem Laden zu verstehen geben, daß Du diesen Vorgang im Internet und in der Lokalpresse bekannt machst.