Ust voranmeldung 1mal pro monat formular automatisch zugeschickt
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Ust-Voranmeldung 1mal pro Monat: Formular automatisch zugeschickt?
bei vielen Finanzämtern ist es so, dass die Ust-Voranmeldung elektronisch übermittelt werden muss.
Allerdings erinnert dich das Finanzamt nicht daran, da musst du selber dran denken.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass du eine Dauerfristverlängerung beantragst. Damit kannst du die Ust-Voranmeldung einen Monat später abgeben. Dabei wird dann aber ein Teil der Steuern geschätzt, der Ausgleich erfolgt zum Jahresende.
Besser ist es, wenn du dir den Termin dick in den Kalender schreibst, die Rechnungen und Quittungen kontinuierlich auflistest, und dann die Ust-Voranmeldung gar kein Problem mehr.
Viel Erfolg bei deinem Gewerbe
Du solltest dich anhand deines Umsatzes mal informieren wie oft du die USt-Voranmeldung überhaupt machen musst. Es gibt nämlich hier Grenzen, und so gibt es die Möglichkeit der Abgabe von jährlich, vierteljährlich oder monatlich. §19 UstG
Kleinunternehmer – § 19 UStG Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung haben solche Unternehmen einen leichten Wettbewerbsvorteil, deren Kunden nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sofern sie aus dem Warenein- und verkauf Gewinne erzielen. Da der Endverbraucher Bruttopreise vergleicht, könnte der Kleinunternehmer die Ersparnis durch die ausbleibende Umsatzbesteuerung seiner Wertschöpfungsstufe an den Kunden weitergeben und entsprechend billiger anbieten. Werden die umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte in erster Linie mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen getätigt, würde sich beim Kleinunternehmer steuertechnisch nichts ändern. Die Umsatzsteuer muss als Zahllast verbucht werden. Zu beachten ist die Fünfjahresfrist
Auf vierteljährige wirst du erst nach 2 Jahren umgestellt, wenn man neu anfängt machen die Finanzämter das nicht mehr, weil es zu massiven Betrügereien gekommen ist. Wenn du nur geringen Umsatz hast, dann stellt dich das Finanzamt nach zwei Jahren automatisch auf vierteljährig um.
Wenn man seine Steuer und den ganzen Aufwand nicht selber machen will, weil es ja mit der Steuer auch nur noch per PC geht und nicht mehr so wie früher mit Formular zuschicken und so, wäre es eine Überlegung wert, die ganzen Unterlagen nicht über den Steuerberater abrechnen zu lassen oder ein Büro welches ein Bilanzbuchhalter führt und die Abschlüsse mit dem Steuerberater zusammen macht.
Ja, ich möchte Ust erstattet bekommen, also Vorsteuerabzugsberechtigt sien und bin deshalb kein Kleinunternehmer ---> UstVA jeden Monat.
Ist das so richtig?
Dann musst du dir die Termine am besten im Kalender anstreichen, weil das Finanzamt dich nur an die verspätete Abgabe erinnert und das kostet Säumniszuschläge. Dann musst du noch klären wie du bezahlst, denn es zählt nicht nur die Abgabe des Formulars sondern vor allem auch der Geldeingang.
Du brauchst eine Steuernummer vom Finanzamt und am besten auch gleich die passende Software, damit du die Steuer elektronisch übertragen kannst.