Urtlaubsanspruch probezeit

Kann mir jemand verbindlich Auskunft geben, wie es sich mit dem Urlaub in folgendem Fall verhält?: Arbeitnehmer fängt am 04.01. an seiner neuen Arbeitsstelle an und hat ein halbes Jahr Probezeit. Der Urlaubsanspruch beträgt normalerweise 30 Tage im Jahr. Steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch für das Jahr zu? Oder nur verkürzt?

6 Antworten zur Frage

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Urtlaubsanspruch -Probezeit

Für das ganze Jahr, der Chef braucht dir aber in deiner Probezeit keinen Urlaub bewilligen.
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/es-gibt-auch-einen-urlaubsanspruch-waehrend-der-probezeit.html
Karrieretipps
wenn er das ganze Jahr noch bei der Firma ist, dann die volle Urlaubszeit, allerdings sollte er den Urlaub nicht in der Probezeit nehmen --- scheidet er vor ende der Probezeit aus, so wird der komplette urlaub vor dem ausscheiden genommen
das ist ein Trick um die eigentlichen 2 Wochen Kündigungsfrist künstlich zu verkürzen. also wenn einer z.B. Anspruch auf 10 Tage Urlaub hätte dann sind das genau die 2 Wochen. Der Arbeitgeber kann also ohne firstlose Kündigung dich trotzdem von einem Tag auf den anderen Verabschieden.
Pro Monat kann man zwei Tage rechnen ,nur ist es meistens so ,das in der Probezeit bzw. im ersten halben Jahr Urlaubssperre besteht.
Der Grundurlaub ist in Deutschland mit 24 Tagen vereinbar ,also zwei Tage pro Monat.
also das wäre einklagbar, aber wenn eine Firme den Arbeitern 30 Tage zugesteht, dann bekommen sie auch 30 -- steht ja im Arbeitsvertrag.