Unterschiede zwischen balkon loggia

Oftmals werden Loggias als Balkone bezeichnet. Ich dachte immer, eine Loggia wäre nach drei Seiten zu, ein Balkon nur zu einer Seite.

11 Antworten zur Frage

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Gibt es einen Unterschiede zwischen einem Balkon und einer Loggia?

Du hast das schon richtig in Erinnerung. Diese Erklärung ist korrekt
Warum werden dann offensichtliche Loggias als Balkone bezeichnet.
In meinem Mietvertrag steht Balkon, es ist aber eindeutig eine Loggia.
dann hat derjenige, der den MV ausgearbeitet hat, schlichtweg keine Ahnung*lach
Bei der Berechnung der Nutzfläche einer Wohnung ist zu beachten, dass die Bodenfläche der Loggia mit hinzugerechnet wird – anders ist es jedoch bei Terrassen und Balkonen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Paragrafen 17 des Mietrechtgesetzes.
Loggia
Der Begriff Loggia stammt von dem italienischen Wort „Loge“ ab. Hierunter versteht man ein bestimmtes Bauelement innerhalb der Architektur. In der Regel handelt es sich bei der Loggia um eine Art Freisitz, der nicht über die Bauflucht hervorspringt, wie es beispielweise bei einem Balkon der Fall ist. Dadurch ergibt sich, dass die Loggia an drei Seiten geschlossen ist und nur der Frontbereich geöffnet. Die Abgrenzungen der Loggia stellen in der Regel die Außenwände des Gebäudes. Die Loggia kann sowohl im Erdgeschoss eines Gebäudes liegen, als auch in den darüber liegenden Geschossen. Loggien finden im Wohnungsbau heute sehr oft ihre Verwendung. Früher nannte man diese auch Laube oder Laubengang. Dies rührt daher, dass dieser Bereich vielfach zur der Hauseingangtür führte und nicht, wie heute üblich, als Freisitz genutzt wurde.
Ah, das ist gut. Sonst müsste ich wohl für meine Loggia noch extra bezahlen, bzw. sie würde mit berechnet.
Ich kenne den Sprachgebrauch so, dass der Balkon zu drei Seiten hin offen ist, die Loggia zu einer Seite.
Bei der Wohnflächenberechnung ist zu unterscheiden zwischen
- umbautem Raum, z.B. auch ein Wintergarten
- überdachtem Raum, z.B. die Loggia oder ein Balkon, über dem ein Balkon der direkt darüberliegenden Wohnung ist, oder der überdachte Freisitz vor dem Erdgeschoss
- nicht überdachtem Raum, also ein Balkon, über dem nicht direkt ein weiterer ist, oder eine Terrasse vor der Erdgeschosswohnung.
Die Wohnflächenberechnung nach DIN bewertete diese Kategorien in der angegebenen Reihenfolge mit 100%, 50% und 25%. Dabei mag es durchaus sein, dass die DIN die ich kenne, veraltet ist. Und die meisten Vermieter wenden die DIN ohnehin nicht an sondern setzen die Flächen mindestens mit 100%, 100% und 50% an.
Ich stimme mit Deiner Einstufung überein, hatte mich nur zunächst beim Lesen der Frage verhaspelt.
Auf dieser Seite
Wohnflächenberechnung
wird von 50%, 50% und 50% ausgegangen, mit ausnahme der Terrasse, die mit 0% angerechnet wird. Da wird also vom nicht überdachtem Balkon bis zum Wintergarten alles gleich angerechnet.
Eine Loggia ist im Prinzip nur ein geöffneter Kuckuck in einer Dachschräge.
Muss nicht vollendst überdacht sein. Meine ist z.B. offen.
hy ein balkon ist als vorsprung am haus zu sehen während die loggia ins dach eingelassen ist
Eine Loggia kann sowohl im Erdgeschoss liegen als auch höher als Rücksprung in der Fassade. Im Gegensatz zu einem Portikus oder einem Balkon tritt eine Loggia in der Regel nicht über die Bauflucht hervor. Liegt sie im Erdgeschoss hinter einer Säulenreihe und hat eine gewisse Tiefe spricht man auch von einer Säulenhalle.