Unter welchen umständen kein bafög zurückzahlen
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Unter welchen Umständen muss ich kein Bafög zurückzahlen?
Darlehenserlass ist möglich.
für die besten 30% der Prüflinge eines Abschluß-Jahrganges
25% innerhalb der Förderungshöchstdauer
20% innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
15% innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
für besonders Schnelle
Wer 4 Monate früher abschließt, bekommt 2.560 € erlassen.
Wer 2 Monate früher beenden kann, bekommt 1.025 € erlassen.
für die Kinderbetreuung
Die Rückzahlung wird auf Antrag für jeden Monat erlassen, in dem ein Kind unter 10 J. erzogen oder ein behindertes Kind betreut wurde.
aus finanziellem Unvermögen
Auf Antrag wird Nicht-/Geringfügig-Verdienenden die Schuld für diese Zeit erlassen.
bei vorzeitiger Tilgung
Für vollständige oder teilweise Tilgung vor der Fälligkeit werden 8% - 50% dieses Betrages erlassen.
auf Grund besonderer Bedingungen
Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 BAföG genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.
Quelle:bafoeg-antrag.de - Erlass und Freistellung von der BAföG-Rückzahlung
ITGirl85: Mehr als 10 tausend Euro musst du in gar keinem Fall zurück zahlen.
Stimmt nicht!
Für vor dem 28.02.2001 liegende Semester müssen ggf. auch mehr als 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
Auch "Gar nicht"-Rückzahlen ist dann möglich, wenn Kinder da sind, wegen derer man genügend lange weit genug aus dem Berufsleben aussteigt. Soll heißen, wenn Du wegen der Betreuung von Kindern unter 10 Jahren nicht oder nur geringfügig beschäftigt bist, dann wirst Du auf Antag in diesen Monaten so gestellt, als hättest Du jeweils die vollen Raten von 105 Euro zurückgezahlt. BaFöG, welches für Zeiten nach dem 28.2.2001 bewilligt wurde, muss maximal bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Wenn Du also 5 Jahre nach dem BaFöG-Bezug für dann noch 8 Jahre ein Kind betreust, wärst Du Deine Schulden los. Wenn Du dann vielleicht noch zu den besonders guten oder schnellen Studenten gehört hast, dürftest Du sogar schon früher wieder arbeiten.
vgl.http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_darlehen_default.php
Ich gehörte damals leider zu den wenigen gekniffenen Jahrgängen, denen BaFöG nur als Volldarlehen gewährt wurde, aber bei der Rückzahlung war mir mein Sohnemann eine wirklich große Hilfe *grins
Ja das stimmt, aber "gar nicht" stimmt nicht.
Wenn du zum Beispiel nach Abschluss deines Studiums alles auf ein mal bezahlst musst du weniger zurückbezahlen. Bist du früher fertig als die Studienregelzeit ist, kriegst dus auch billiger. Es gibt da mehrere Möglichkeiten.
Mehr als 10 tausend Euro musst du in gar keinem Fall zurück zahlen.
Zum genauer nachlesen, lies hier nach:
http://www.das-neue-bafoeg.de/fragen_darlehen_default.php
wieso bekommt jemand der Schmarrn schreibt eine Top Antwort?
Was WingedBeauty schreibt ist definitiv nicht wahr.
Alles was sie als kompletten Erlass darstellt mindert das was man zurückzahlen muss zwar, komplett erlassen gibt es aber nicht.
Das mit den Semestern vor 2001 hab ich weggelassen hab, weil ich davon ausgehe das jemand der jetzt anfängt noch nicht mal Bafög beantragt hat oder erst seit ein paar Monaten Bafög bekommt