Unter welchen bedinungen man verbindliche kaufabsichtserklärung widerrufen
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Unter welchen Bedinungen kann man eine "verbindliche Kaufabsichtserklärung" widerrufen?
Hallo,Generell ist es so, dass Grundstücksgeschäfte eine notarielle Beurkundung benötigen, um wirksam zu werden.
Es gibt entgegen landläufiger Laienmeinung keine rechtlich wirksamen "Vorverträge", "Kaufabsichtserklärungen" etc. inbezug auf Grundstückserwerb, das sollte auch der Makler wissen.
Ich denke, der Makler möchte mit diesen Erklärungen/Unterschriften lediglich seine Maklertätigkeit dokumentieren.
Ein Makler verhandelt ja keine Preise - er vermittelt, hilft beim Verkauf - einen Preis gibt alleine der Verkäufer vor, wobei der Makler schon mit Rat zur Seite stehen kann; das geht aber auch ohne "Kaufabsichtserklärung".
Da es recht schwer ist, solche festgefahrenen Laienmeinungen zu entkräften, sollten Sie um Klarheit bitten; sollte der Verkäufer später auf diese "Kaufabsichtserklärung" pochen und gar klagen wollen: das ist so unangenehm wie überflüssig - auch wenn Sie im Recht wären.
Der Makler soll Ihnen einfach den für den Verkäufer akzeptablen Preis nennen, damit Sie das weitere Vorgehen planen können.
Und wenn's dem Makler um Sicherheit bezüglich seiner Courtage geht, soll er das auch so äußern und evtl. vertraglich regeln.
In Deinem fall heißt das nun auch, solange keine notarielle Unterschrift vorliegt kann niemand auf dem verkauf Deines Grundstücks bestehen, aber einen Verkaufabsichtsvertrag würde ich trotzdem nicht unterschreiben, auch wenn er keine rechtliche Wirkung hat, denn dadurch würden nur Rechtsirrtümer hervorgerufen und sowas vermeidet man besser