Unter welchen bedingungen man zweitwohnsitz steuerlich geltend machen
5 Antworten zur Frage
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Unter welchen Bedingungen kann man einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen?
kommt auf deinen familienstand an!
wenn du ledig bist, dann hast du probleme, das anerkannt zu bekommen. bei verheirateten ist das einfacher möglich; allerdings auch nur bestimmte zeit
Du sagst, es kann Probleme geben das anerkannt zu bekommen. Das hört sich so an, als wäre das grundsätzlich möglich. Kennst Du die Voraussetzungen dafür?
du musst schlüssig begründen können, warum am alten wohnort noch dein lebensmittelpunkt ist. meistens gehts schief - aber gab schon fälle, wo das finanzamt das bei ledigen anerkannt hat. freunde und elternhaus reicht nicht - in einer beziehung und mit eigenem kind könnte klappen.
die 2-jahres frist ist aufgehoben!
und JA, bei verheirateten bzw. in gemeinschaft lebenden isses wesentlich einfacher
Ich merke schon, es hängt mehr von der Willkür des entsprechenden Finanzamtbearbeiters ab, denn von klaren Regeln. Ich werd mein Glück versuchen
in dem fall nicht.
es ist im gesetz klar geregelt, was DHH ist, wie sie anzuwenden ist, was abzugsfähig ist etc. damit ist dann auch klar, was eben nicht abziehbar etc ist
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